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Ortstaxe, Nächtigungsabgabe, Aufenthaltsabgabe: welche Abgabe Ihr Gast zahlt

Informativer Artikel, keine Rechts- oder Steuerberatung. Sätze, Fristen und Verfahren hängen am Bundesland und an der Gemeinde. Prüfen Sie die aktuelle Fassung im Rechtsinformationssystem, bei Ihrer Gemeinde, Ihrem Tourismusverband oder Ihrer Steuerberatung.

Österreich hat keine bundesweite Kurtaxe. Jedes Bundesland regelt die Abgabe auf die Nächtigung, den Satz setzt meist Gemeinde oder Tourismusverband. In Wien sind es vom 1. Juli 2026 bis 30. Juni 2027 fünf Prozent des Entgelts ohne Umsatzsteuer und ohne Frühstück, ab 1. Juli 2027 acht Prozent. Der Tourismusbeitrag ist eine andere Zahlung.

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Am Ende der Rechnung steht ein Betrag, den der Gast nicht als Zimmerpreis empfindet und den Sie nicht als Ihren Umsatz verbuchen. Wie er heißt, hängt davon ab, in welchem Bundesland das Haus steht. Wer einen deutschen Merkzettel zur Kurtaxe auf eine Pension in Salzburg legt, führt entweder zu viel ab oder an die falsche Stelle.

Zwei Reisende sitzen mit Kaffee auf den Steinstufen eines kleinen Hotels, Koffer daneben, von der Seite, weiches Tageslicht

Drei Namen, eine Nächtigung, zwei Zahler

Ortstaxe, Nächtigungsabgabe, Aufenthaltsabgabe, GästeabgabeTourismusbeitrag, Interessentenbeitrag, Pflichtbeitrag
Wer zahltder Gast, Sie heben ein und führen abIhr Betrieb, an den Tourismusverband
Wofürdie Nächtigung, oft mit Gästekartedie Mitgliedschaft und die Aufgaben des Verbands
WoraufPerson und Nacht, oder ein Prozentsatz des EntgeltsUmsatz, Pauschale oder eine andere landesrechtliche Bemessung
WohinGemeinde oder Tourismusverband, je nach LandesgesetzTourismusverband, Obmann und Geschäftsstelle

Dieselbe Nacht kann beide Zahlungen auslösen. Die eine steht auf der Gästerechnung, die andere in Ihrer eigenen Abrechnung. Wer sie in eine Zeile wirft, erklärt dem Gast einen Betrag, den er nicht schuldet, oder vergisst den Beitrag, den der Verband von Ihnen will.

Was heuer in Wien gilt, und was die Länder selbst festlegen

Wien ist der einzige Ort, an dem der Satz für das ganze Stadtgebiet in einem Landesgesetz steht und sich heuer geändert hat. Vom 1. Juli 2026 bis 30. Juni 2027 beträgt die Ortstaxe 5 Prozent des Entgelts für den Aufenthalt, ohne Umsatzsteuer und ohne Frühstück. Der frühere Abschlag von 11 Prozent ist weggefallen. Ab 1. Juli 2027 sind es 8 Prozent. Beides steht im Wiener Tourismusförderungsgesetz, novelliert mit LGBl. Nr. 2/2026, und auf der Seite der Stadt. Ein Aufenthalt von 200 Euro netto ohne Frühstück trägt damit heuer 10 Euro Ortstaxe. Die Schlüsselzahlen auf wien.gv.at rechnen aus dem Betrag, den der Gast insgesamt zahlt. Verlässlicher als das Kopfrechnen ist der Ortstaxerechner der Stadt. Die Abgabe fällt auf vorübergehende Aufenthalte bis zu drei Monaten an, auch im Privatzimmer, in der Ferienwohnung, im Wohnwagen und im Zelt. Die Einzelheiten für die Stadt stehen unter Ferienwohnung in Wien.

Überall sonst setzt das Landesgesetz nur den Rahmen. Im Salzburger Nächtigungsabgabengesetz legt die Vollversammlung des Tourismusverbands den Satz fest, in der Stadt Salzburg die Bürgermeisterin oder der Bürgermeister, jeweils durch Verordnung. In Tirol zeigt der Unterkunftgeber die Betten dem Tourismusverband an und bekommt eine Betriebsnummer, bevor der Abgabenanspruch entsteht. Kärnten, die Steiermark, Vorarlberg, Oberösterreich, Niederösterreich und das Burgenland haben eigene Tourismus- und Abgabengesetze. Den Eurobetrag lesen Sie in der Verordnung Ihrer Gemeinde, nicht in einem Bundesmerkblatt. Die örtlichen Beiträge führen das aus: Salzburg, Tirol, Kärnten.

200 €Entgelt ohne USt, ohneFrühstück×5 %Satz bis 30.6.2027=10 €OrtstaxeAb 1. Juli 2027: 8 Prozent, also 16 € auf dasselbe Entgelt.200 €Entgelt ohne USt, ohneFrühstück×8 %Satz ab 1.7.2027=16 €OrtstaxeDer Schlüssel auf wien.gv.at rechnet aus dem Betrag, den der Gast insgesamt zahlt. Im Zweifel denRechner der Stadt verwenden.
200 €Entgelt ohne USt, ohneFrühstück×5 %Satz bis 30.6.2027=10 €OrtstaxeAb 1. Juli 2027: 8 Prozent, also 16 € aufdasselbe Entgelt.200 €Entgelt ohne USt, ohneFrühstück×8 %Satz ab 1.7.2027=16 €OrtstaxeDer Schlüssel auf wien.gv.at rechnet aus demBetrag, den der Gast insgesamt zahlt. Im Zweifelden Rechner der Stadt verwenden.
5 Prozent des Nächtigungsentgelts ohne Umsatzsteuer und ohne Frühstück. Ab 1. Juli 2027 sind es 8 Prozent. Andere Gemeinden setzen einen eigenen Satz.

Einheben, ausweisen, abführen

  1. Verordnung lesen, nicht den Zettel vom vorigen Winter. Saisonfenster, An- und Abreisetag, Alter und die Frage, ob der Stellplatz mitzählt, stehen dort.
  2. Im Preis oder obendrauf. Das Preisauszeichnungsgesetz will den Betrag, den der Gast am Ende zahlt. Die Abgabe rechnen Sie für die Meldung trotzdem heraus.
  3. Gästekarte nicht mit der Abgabe verwechseln. Viele Verbände händigen mit der Abgabe eine Karte aus, die Bus, Bahn oder Bergbahn einschließt. Die Kärnten Card ist ein eigenes, kostenpflichtiges Produkt und nicht automatisch in der örtlichen Abgabe enthalten.
  4. Frist in den Kalender. Wien rechnet über die Buchhaltungsabteilung, die Länder meist über den Verband, monatlich oder nach Saison. Die Umsatzsteuer-Voranmeldung ist ein zweiter Termin.

Wie Sie die Zeile auf dem Beleg setzen und eine doppelte Abgabe durch die Plattform vermeiden, steht unter Ortstaxe einheben und abrechnen.

Häufige Fragen

Ist die Ortstaxe dasselbe wie die Kurtaxe in Deutschland?

Nein. Die Kurtaxe ist ein deutsches Wort für örtliche Abgaben in Kurorten. In Österreich heißen die Gästeabgaben Ortstaxe, Nächtigungsabgabe, Aufenthaltsabgabe oder Gästeabgabe, je nach Bundesland. Einen einheitlichen Bundessatz gibt es nicht.

Muss ich die Abgabe auch einheben, wenn Booking sie schon ausweist?

Ja, die Pflicht Ihnen gegenüber der Gemeinde bleibt. Vergleichen Sie vor der Anreise, was die Plattform bereits als Taxe geführt hat, und ziehen Sie nur die Differenz ein. Eine Plattform ersetzt die Abrechnung beim Tourismusverband nicht.

Zahlt ein Kind mit?

Das steht in der landesrechtlichen Regelung und in der Verordnung Ihrer Gemeinde. Wien nimmt unter anderem Minderjährige aus, die sich zum Schulbesuch, zur Berufsausbildung oder in Jugendherbergen aufhalten, außerdem Studierende an Wiener Hoch- und Fachschulen und Aufenthalte über drei Monate. Übernehmen Sie diese Liste nicht ungeprüft nach Tirol oder Kärnten.

Ist die Ortstaxe Umsatzsteuer?

In Wien ausdrücklich nicht: Sie ist ein durchlaufender Posten, der Gast ist abgabepflichtig, und auf der Rechnung steht der Betrag getrennt vom Entgelt. In anderen Ländern prüfen Sie die Abgabenordnung, bevor Sie die Zeile in die Bemessungsgrundlage der 10 Prozent ziehen. Dazu der Beitrag Umsatzsteuer auf die Beherbergung.

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Quellen

  1. Stadt Wien — Ortstaxe
  2. Stadt Wien — FAQ zur Ortstaxe
  3. RIS — Wiener Tourismusförderungsgesetz
  4. RIS — Salzburger Nächtigungsabgabengesetz § 5

Zuletzt geprüft am 22. Oktober 2026.