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EU-Verordnung zur Kurzzeitvermietung: wann Sie eine Registrierungsnummer brauchen und was die Plattformen melden
Informativer Artikel, keine Rechts- oder Steuerberatung. Für Ihren Fall prüfen Sie die Satzung Ihrer Gemeinde, das zuständige Amt oder Ihre Steuerberatung.
Die Verordnung (EU) 2024/1028 gilt seit dem 20. Mai 2026. Eine Registrierungsnummer brauchen Sie nur, wenn Ihre Kommune ein digitales Verfahren eingeführt hat. Die Bundesnetzagentur betreibt die Datendrehscheibe und vergibt selbst keine Nummern. Seit dem 1. Oktober 2026 übermitteln die Plattformen die Daten monatlich an beteiligte Behörden.
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Seit dem 20. Mai 2026 gilt die Verordnung (EU) 2024/1028 unmittelbar. In den Inseratsmasken taucht seither ein Feld für die Registrierungsnummer auf, und viele Vermieter schließen daraus, jede Ferienwohnung brauche ab jetzt einen bundesweiten Code, vergleichbar mit dem italienischen CIN. Das stimmt für Deutschland nicht. Hier entscheidet die Kommune, und die Bundesnetzagentur ist die Poststelle, nicht das Einwohnermeldeamt.

Was die Verordnung wirklich verlangt
Sie schafft einen einheitlichen digitalen Austausch zwischen Online-Plattformen und Behörden. Plattformen sollen Registrierungsnummern anzeigen, offensichtlich ungültige Nummern nicht stehen lassen und in festen Abständen Tätigkeitsdaten liefern: unter anderem Nächte, Gäste, die Nummer, die Anschrift der Einheit und die Adresse des Inserats. Deutschland hat die Zugangsstelle bei der Bundesnetzagentur eingerichtet. Der monatliche Regelbetrieb läuft seit dem 1. Oktober 2026.
Die Bundesnetzagentur vergibt keine Nummern an Gastgeber. Das steht so auf ihrer Fachseite. Zuständig bleiben Land und Kommune. Ein Verfahren ist freiwillig im Sinne eines Opt-in: Es braucht eine landesrechtliche Grundlage, und die Kommune muss sich anschließen. Die aktuelle Liste der beteiligten Kommunen veröffentlicht die Bundesnetzagentur.
Nummer, Genehmigung, Meldeschein: drei verschiedene Dinge
Diese drei Wörter werden in Foren in einen Topf geworfen. Sie regeln Verschiedenes:
- Registrierungsnummer nach der EU-Verordnung: kennzeichnet eine Einheit, damit die Plattformdaten dieser Wohnung zugeordnet werden können. Nur dort, wo ein Verfahren läuft.
- Genehmigung zur Zweckentfremdung: die Erlaubnis, Wohnraum als Ferienwohnung zu nutzen. Die gibt es in angespannten Städten, unabhängig von der EU-Nummer. Dazu der Überblick Zweckentfremdung von Wohnraum.
- Meldeschein: die Gästedaten ausländischer Übernachtungsgäste nach dem Bundesmeldegesetz. Den führen Sie im Haus, Sie schicken ihn nicht an die Bundesnetzagentur. Siehe digitaler Meldeschein.
Eine Stadt kann alle drei verlangen. Ein Dorf an der Ostsee oft nur Kurtaxe und Meldeschein. Wer nur die EU-Verordnung liest, richtet sich entweder umsonst ein Portal ein oder übersieht die Genehmigung, die schon seit Jahren gilt.
So prüfen Sie die Nummer
- Liste der Bundesnetzagentur öffnen und den Namen Ihrer Gemeinde suchen. Steht sie nicht dabei, gibt es derzeit keine EU-Nummer.
- Seite der Stadt gegenlesen. Die Liste und der örtliche Vollzug gehen auseinander, solange ein Portal noch in der Testphase ist. Stand 21. Oktober 2026: Berlin schreibt, die technische Vergabe sei noch in der Testphase. München schreibt, ein Registrierungsverfahren gelte dort noch nicht. Maßgeblich ist die Seite der Stadt, nicht ein Blog, der „ab September überall“ behauptet.
- Eine Nummer je Einheit. Drei Wohnungen im selben Haus sind drei Nummern, auch wenn sie demselben Eigentümer gehören. Die Nummer gehört ins Inserat auf Booking.com, Airbnb, in die eigene Buchungsmaschine und in jedes PDF-Exposé.
- Bestehende örtliche Nummern behalten. Hamburgs Wohnraumschutznummer, Kölns Wohnraum-Identitätsnummer und Berlins Registriernummer sind die Verfahren, die es schon gibt. Die EU-Verordnung ersetzt sie nicht durch ein zweites Schild an der Tür. Die Städte bauen ihre Verfahren an die Verordnung an.
Was die Plattformen ab Oktober sehen
Beteiligte Behörden erhalten von den Plattformen die Zahlen, die sie bisher oft nicht herausgerückt haben: wie viele Nächte eine Einheit tatsächlich vermietet wurde. Hamburg hat das Wohnraumschutzgesetz genau deshalb nachgeschärft. Wer dort die Hauptwohnung nur acht Wochen im Jahr ohne Genehmigung überlassen darf, kann sich nicht mehr darauf verlassen, dass die Behörde die Nächte nicht zusammenzählt. Die Details stehen in Ferienwohnung in Hamburg, Berlin, München und Köln.
Für Küstenorte, das Allgäu und den Schwarzwald ändert die Verordnung vorerst wenig, solange die Gemeinde kein Verfahren eröffnet. Kurtaxe, Meldeschein und Umsatzsteuer laufen weiter. Ein reiner Beherbergungsbetrieb, der baurechtlich kein Wohnraum ist, fällt in vielen Satzungen aus dem Zweckentfremdungsrecht heraus. Prüfen Sie das am konkreten Haus, nicht am Schild „Pension“ an der Fassade.
Kurz zur Einordnung
- Seit 20. Mai 2026 gilt die Verordnung, seit 1. Oktober 2026 der monatliche Datenlauf.
- Keine Nummer von der Bundesnetzagentur. Die Kommune optiert.
- Nummer ins Inserat, sobald sie existiert. Eine je Einheit.
- Genehmigung und Meldeschein sind andere Pflichten und bleiben bestehen.
Häufige Fragen
Braucht jede Ferienwohnung in Deutschland ab 2026 eine Nummer?
Nein. Das ist der häufigste Irrtum. Die Verordnung zwingt die Plattformen zum Datenaustausch. Eine Nummer für Ihre Einheit gibt es erst, wenn Land und Kommune ein Registrierungsverfahren eröffnen. Solange Ihre Gemeinde keines hat, vermieten Sie weiter ohne diese Nummer. Andere Pflichten, etwa der Meldeschein oder eine örtliche Genehmigung, bleiben davon unberührt.
Melde ich meine Nächte selbst an die Bundesnetzagentur?
Nein. Online-Plattformen übermitteln Tätigkeitsdaten über die digitale Zugangsstelle. Behörden, die sich anschließen, rufen sie dort ab. Sie als Gastgeber stellen die Nummer ins Inserat, sobald Ihre Kommune eine vergibt, und führen Meldeschein, Kurtaxe und Rechnung wie bisher.
Gilt das auch für Pension, Gasthof und Hotel?
Die Verordnung zielt auf die kurzfristige Vermietung möblierter Unterkünfte über Plattformen. Ob ein klassischer Beherbergungsbetrieb eine zusätzliche Nummer braucht, legt die Kommune fest. In Köln sind Hotel, Pension und Gasthof, die baurechtlich Beherbergungsbetriebe sind, von der Wohnraum-Identitätsnummer ausgenommen. Eine Wohnung im Wohngebäude ist es nicht.
Was passiert, wenn die Nummer im Inserat fehlt?
Wo ein Verfahren gilt, müssen Plattformen die Nummer anzeigen und können Angebote ohne gültige Nummer ausblenden. Dazu kommt das örtliche Bußgeld, etwa aus dem Zweckentfremdungsrecht. Die Höhe steht im Landes- oder Ortsrecht, nicht in der EU-Verordnung.
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Kostenlos startenQuellen
- Bundesnetzagentur — Kurzzeitvermietungs-Verordnung
- BMWE — Digitaler Datenaustausch, Regelbetrieb ab 1. Oktober 2026
- Bundesgesetzblatt 2026 I Nr. 138 — Zugangsstelle bei der Bundesnetzagentur
- Deutscher Ferienhausverband — keine pauschale Registrierungspflicht
Zuletzt geprüft am 21. Oktober 2026.