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EU-Verordnung zur Kurzzeitvermietung: wann Sie eine Registrierungsnummer brauchen und was die Plattformen melden

Informativer Artikel, keine Rechts- oder Steuerberatung. Für Ihren Fall prüfen Sie die Satzung Ihrer Gemeinde, das zuständige Amt oder Ihre Steuerberatung.

Die Verordnung (EU) 2024/1028 gilt seit dem 20. Mai 2026. Eine Registrierungsnummer brauchen Sie nur, wenn Ihre Kommune ein digitales Verfahren eingeführt hat. Die Bundesnetzagentur betreibt die Datendrehscheibe und vergibt selbst keine Nummern. Seit dem 1. Oktober 2026 übermitteln die Plattformen die Daten monatlich an beteiligte Behörden.

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Seit dem 20. Mai 2026 gilt die Verordnung (EU) 2024/1028 unmittelbar. In den Inseratsmasken taucht seither ein Feld für die Registrierungsnummer auf, und viele Vermieter schließen daraus, jede Ferienwohnung brauche ab jetzt einen bundesweiten Code, vergleichbar mit dem italienischen CIN. Das stimmt für Deutschland nicht. Hier entscheidet die Kommune, und die Bundesnetzagentur ist die Poststelle, nicht das Einwohnermeldeamt.

Wollmantel auf einem Zugsitz, Ecke eines geschlossenen Hefts in der Tasche, Regen am Fenster, nichts Lesbares

Was die Verordnung wirklich verlangt

Sie schafft einen einheitlichen digitalen Austausch zwischen Online-Plattformen und Behörden. Plattformen sollen Registrierungsnummern anzeigen, offensichtlich ungültige Nummern nicht stehen lassen und in festen Abständen Tätigkeitsdaten liefern: unter anderem Nächte, Gäste, die Nummer, die Anschrift der Einheit und die Adresse des Inserats. Deutschland hat die Zugangsstelle bei der Bundesnetzagentur eingerichtet. Der monatliche Regelbetrieb läuft seit dem 1. Oktober 2026.

Die Bundesnetzagentur vergibt keine Nummern an Gastgeber. Das steht so auf ihrer Fachseite. Zuständig bleiben Land und Kommune. Ein Verfahren ist freiwillig im Sinne eines Opt-in: Es braucht eine landesrechtliche Grundlage, und die Kommune muss sich anschließen. Die aktuelle Liste der beteiligten Kommunen veröffentlicht die Bundesnetzagentur.

Nummer, Genehmigung, Meldeschein: drei verschiedene Dinge

Diese drei Wörter werden in Foren in einen Topf geworfen. Sie regeln Verschiedenes:

Eine Stadt kann alle drei verlangen. Ein Dorf an der Ostsee oft nur Kurtaxe und Meldeschein. Wer nur die EU-Verordnung liest, richtet sich entweder umsonst ein Portal ein oder übersieht die Genehmigung, die schon seit Jahren gilt.

WozuWo sie herkommtRegistrierungsnummerDie Einheit für die PlattformdatenNur, wo ein Verfahren sie vergibtGenehmigungDarf der Wohnraum so genutzt werdenSatzung der Stadt, nicht die VerordnungMeldescheinAusländische Gäste, am AnkunftstagBundesmeldegesetzBewegen Sie die Maus über eine Zeile für die Einzelheiten.Registrierungsnummer: Stand 21. Oktober 2026 war die technische Vergabe in Berlin noch in derTestphase.Genehmigung: Die Plattformen melden die Nächte. Die Erlaubnis erteilen sie nicht.Meldeschein: Unabhängig davon, ob die Stadt eine Nummer verlangt.
RegistrierungsnummerWozuDie Einheit für die PlattformdatenWo sie herkommtNur, wo ein Verfahren sie vergibtStand 21. Oktober 2026 war die technischeVergabe in Berlin noch in der Testphase.GenehmigungWozuDarf der Wohnraum so genutzt werdenWo sie herkommtSatzung der Stadt, nicht die VerordnungDie Plattformen melden die Nächte. DieErlaubnis erteilen sie nicht.MeldescheinWozuAusländische Gäste, am AnkunftstagWo sie herkommtBundesmeldegesetzUnabhängig davon, ob die Stadt eine Nummerverlangt.
Die Verordnung gilt seit dem 20. Mai 2026, der monatliche Datenlauf seit dem 1. Oktober 2026. Eine bundesweite Nummer für jede Ferienwohnung folgt daraus nicht.

So prüfen Sie die Nummer

  1. Liste der Bundesnetzagentur öffnen und den Namen Ihrer Gemeinde suchen. Steht sie nicht dabei, gibt es derzeit keine EU-Nummer.
  2. Seite der Stadt gegenlesen. Die Liste und der örtliche Vollzug gehen auseinander, solange ein Portal noch in der Testphase ist. Stand 21. Oktober 2026: Berlin schreibt, die technische Vergabe sei noch in der Testphase. München schreibt, ein Registrierungsverfahren gelte dort noch nicht. Maßgeblich ist die Seite der Stadt, nicht ein Blog, der „ab September überall“ behauptet.
  3. Eine Nummer je Einheit. Drei Wohnungen im selben Haus sind drei Nummern, auch wenn sie demselben Eigentümer gehören. Die Nummer gehört ins Inserat auf Booking.com, Airbnb, in die eigene Buchungsmaschine und in jedes PDF-Exposé.
  4. Bestehende örtliche Nummern behalten. Hamburgs Wohnraumschutznummer, Kölns Wohnraum-Identitätsnummer und Berlins Registriernummer sind die Verfahren, die es schon gibt. Die EU-Verordnung ersetzt sie nicht durch ein zweites Schild an der Tür. Die Städte bauen ihre Verfahren an die Verordnung an.
Was Sie diese Woche tunSchreiben Sie auf einen Zettel: Gemeinde, gibt es ein Verfahren ja oder nein, Aktenzeichen der Genehmigung, Nummer, in welchen Inseraten sie steht. Diesen Zettel legen Sie neben die Zugangsdaten der Portale. Wenn eine Stadt das Portal einschaltet, fehlt die Nummer erfahrungsgemäß in dem einen Kanal, den niemand mehr anfasst.

Was die Plattformen ab Oktober sehen

Beteiligte Behörden erhalten von den Plattformen die Zahlen, die sie bisher oft nicht herausgerückt haben: wie viele Nächte eine Einheit tatsächlich vermietet wurde. Hamburg hat das Wohnraumschutzgesetz genau deshalb nachgeschärft. Wer dort die Hauptwohnung nur acht Wochen im Jahr ohne Genehmigung überlassen darf, kann sich nicht mehr darauf verlassen, dass die Behörde die Nächte nicht zusammenzählt. Die Details stehen in Ferienwohnung in Hamburg, Berlin, München und Köln.

Für Küstenorte, das Allgäu und den Schwarzwald ändert die Verordnung vorerst wenig, solange die Gemeinde kein Verfahren eröffnet. Kurtaxe, Meldeschein und Umsatzsteuer laufen weiter. Ein reiner Beherbergungsbetrieb, der baurechtlich kein Wohnraum ist, fällt in vielen Satzungen aus dem Zweckentfremdungsrecht heraus. Prüfen Sie das am konkreten Haus, nicht am Schild „Pension“ an der Fassade.

Kurz zur Einordnung

Häufige Fragen

Braucht jede Ferienwohnung in Deutschland ab 2026 eine Nummer?

Nein. Das ist der häufigste Irrtum. Die Verordnung zwingt die Plattformen zum Datenaustausch. Eine Nummer für Ihre Einheit gibt es erst, wenn Land und Kommune ein Registrierungsverfahren eröffnen. Solange Ihre Gemeinde keines hat, vermieten Sie weiter ohne diese Nummer. Andere Pflichten, etwa der Meldeschein oder eine örtliche Genehmigung, bleiben davon unberührt.

Melde ich meine Nächte selbst an die Bundesnetzagentur?

Nein. Online-Plattformen übermitteln Tätigkeitsdaten über die digitale Zugangsstelle. Behörden, die sich anschließen, rufen sie dort ab. Sie als Gastgeber stellen die Nummer ins Inserat, sobald Ihre Kommune eine vergibt, und führen Meldeschein, Kurtaxe und Rechnung wie bisher.

Gilt das auch für Pension, Gasthof und Hotel?

Die Verordnung zielt auf die kurzfristige Vermietung möblierter Unterkünfte über Plattformen. Ob ein klassischer Beherbergungsbetrieb eine zusätzliche Nummer braucht, legt die Kommune fest. In Köln sind Hotel, Pension und Gasthof, die baurechtlich Beherbergungsbetriebe sind, von der Wohnraum-Identitätsnummer ausgenommen. Eine Wohnung im Wohngebäude ist es nicht.

Was passiert, wenn die Nummer im Inserat fehlt?

Wo ein Verfahren gilt, müssen Plattformen die Nummer anzeigen und können Angebote ohne gültige Nummer ausblenden. Dazu kommt das örtliche Bußgeld, etwa aus dem Zweckentfremdungsrecht. Die Höhe steht im Landes- oder Ortsrecht, nicht in der EU-Verordnung.

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Quellen

  1. Bundesnetzagentur — Kurzzeitvermietungs-Verordnung
  2. BMWE — Digitaler Datenaustausch, Regelbetrieb ab 1. Oktober 2026
  3. Bundesgesetzblatt 2026 I Nr. 138 — Zugangsstelle bei der Bundesnetzagentur
  4. Deutscher Ferienhausverband — keine pauschale Registrierungspflicht

Zuletzt geprüft am 21. Oktober 2026.