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Gästeverzeichnis und Meldezettel: wen Sie binnen 24 Stunden eintragen

Informativer Artikel, keine Rechts- oder Steuerberatung. Sätze, Fristen und Verfahren hängen am Bundesland und an der Gemeinde. Prüfen Sie die aktuelle Fassung im Rechtsinformationssystem, bei Ihrer Gemeinde, Ihrem Tourismusverband oder Ihrer Steuerberatung.

Wer in einem Beherbergungsbetrieb in Österreich Unterkunft nimmt, muss sich unverzüglich, spätestens binnen 24 Stunden, im Gästeverzeichnis anmelden. Sie erfassen Namen, Geburtsdatum, Geschlecht, Staatsangehörigkeit, Herkunftsland und Adresse, bei ausländischen Gästen auch die Daten des Reisedokuments. Der Gast bestätigt die Richtigkeit mit seiner Unterschrift. Bei der Abreise tragen Sie die Abmeldung ein.

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Gäste sagen Meldezettel, die Gemeinde sagt Gästeblatt, das Gesetz sagt Gästeverzeichnis. Gemeint ist dieselbe Pflicht, und sie gilt in ganz Österreich, vom Privatzimmer in der Wachau bis zum Berghotel am Arlberg. Sie hängt nicht daran, ob Sie ein Gewerbe angemeldet haben. Hotels, Gasthöfe, Pensionen, Ferienwohnungen, Privatzimmer, Hostels, Campingplätze und Almhütten, die Gäste beherbergen, legen das Verzeichnis auf.

Holztisch am Morgen, gefaltetes Formular, Stift, geschlossenes Heft ohne Wappen und ein Stempelkissen

Welche Daten auf das Blatt gehören

Die Anmeldung ist erfolgt, sobald dem Betrieb Vor- und Familienname, Geburtsdatum, Geschlecht, Staatsangehörigkeit, Herkunftsland und Adresse samt Postleitzahl bekannt sind. Bei ausländischen Gästen kommen Art, Nummer, Ausstellungsdatum und ausstellende Behörde des Reisedokuments dazu. Der Gast bestätigt die Richtigkeit mit seiner Unterschrift. Mitreisende im familiären Verbund tragen Sie mit Familienname, Vorname und Geburtsdatum ein. Seit 1. November 2023 gibt es ein neues Gästeverzeichnisblatt als Anlage A zur Meldegesetz-Durchführungsverordnung. Die alten Blätter dürfen seit 1. November 2024 nicht mehr verwendet werden. Das Format dürfen Sie anpassen, der Inhalt nicht.

REISEPASSvom Dokumentsagt der GastGästeverzeichnisnur beiAuslandsgastVor- und Familiennamevom DokumentGeburtsdatum,Geschlechtvom DokumentStaatsangehörigkeitvom DokumentAdresse undPostleitzahlsagt der GastHerkunftslandsagt der GastArt, Nummer, Datum,Behörde des Dokumentsvom DokumentUnterschriftsagt der GastFahren Sie mit der Maus über einen Punkt oder benutzen Sie die Tabulatortaste.Vor- und Familienname: vom Dokument, für jeden Gast.Geburtsdatum, Geschlecht: vom Dokument.Staatsangehörigkeit: vom Dokument. Österreichische Gäste werden mit erfasst.Adresse und Postleitzahl: steht nicht im Pass. Der Gast trägt sie ein.Herkunftsland: das Land, aus dem der Gast anreist.Art, Nummer, Datum, Behörde des Dokuments: nur bei ausländischen Gästen.Unterschrift: Scan, Pad oder qualifizierte Signatur. Ein Hakerl allein genügt nicht.
REISEPASSVor- und Familiennamevom Dokument→ Gästeverzeichnisvom Dokument, für jeden Gast.Geburtsdatum, Geschlechtvom Dokument→ Gästeverzeichnisvom Dokument.Staatsangehörigkeitvom Dokument→ Gästeverzeichnisvom Dokument. Österreichische Gäste werden miterfasst.Adresse und Postleitzahlsagt der Gast→ Gästeverzeichnissteht nicht im Pass. Der Gast trägt sie ein.Herkunftslandsagt der Gast→ Gästeverzeichnisdas Land, aus dem der Gast anreist.Art, Nummer, Datum, Behörde desDokumentsvom Dokument→ nur bei Auslandsgastnur bei ausländischen Gästen.Unterschriftsagt der Gast→ GästeverzeichnisScan, Pad oder qualifizierte Signatur. EinHakerl allein genügt nicht.
Der Pass enthält keine Wohnadresse. Ohne das Feld, das der Gast ergänzt, ist die Anmeldung unvollständig.

24 Stunden, dann die Abmeldung

Der Gast meldet sich unverzüglich, jedenfalls binnen 24 Stunden nach dem Eintreffen. In der Praxis sind Sie es, der das Blatt bereithält: um Mitternacht an der Tür steht niemand von der Bezirkshauptmannschaft, aber bei der Kontrolle fehlt der Eintrag Ihnen. Sobald die Unterkunft aufgegeben wird, melden Sie den Gast durch einen Eintrag ab. Wer länger als zwei Monate bleibt, unterliegt zusätzlich der allgemeinen Meldepflicht, spätestens am dritten Tag nach Ablauf der zwei Monate. Das ist eine andere Meldung als das Gästeblatt und ersetzt es nicht.

Der Scan ersetzt nicht die fehlende AdresseEin Reisepass enthält keinen Wohnort und keine E-Mail. Wenn der Check-in nur das Dokument fotografiert und die Adresse leer lässt, ist die Anmeldung nach § 5 Meldegesetz nicht vollständig. Lassen Sie den Gast die Felder ergänzen, die das Dokument nicht hergibt.

Elektronisch ist erlaubt, die Nummerierung auch

Sie führen das Verzeichnis mit automationsunterstützter Datenverarbeitung oder als Blattsammlung, die die Meldebehörde gefertigt hat. In ein elektronisches Verzeichnis kommen die Daten auf einem von drei Wegen: Sie halten das Schriftbild samt Unterschrift fest, Sie erfassen die Daten und übernehmen die Unterschrift von einem Pad, oder der Gast signiert qualifiziert elektronisch. Jeder Eintrag hat eine laufende, nicht veränderbare Nummer. Viele Tourismusverbände nehmen dieselben Daten über feratel Deskline, CapCorn oder ein kommunales System entgegen, weil daraus auch die Nächtigungsstatistik und oft die Gästekarte entstehen. Die Pflicht gegenüber der Meldebehörde bleibt Ihre, auch wenn der Verband die Technik stellt. Wie die Übergabe läuft, steht unter digitales Gästeblatt.

Familie, Reisegruppe, Camping

Eine Reisegruppe ab acht Gästen kann über den Reiseleiter laufen. Er legt bei der Unterkunftnahme eine Sammelliste vor, mit Namen und Staatsangehörigkeit und bei ausländischen Gästen Art, Nummer und Ausstellungsbehörde des Dokuments, und bestätigt sie mit seiner Unterschrift. Das gilt nur, wenn die Gruppe nicht länger als zwei Wochen gemeinsam im selben Betrieb wohnt. Der Reiseleiter selbst ist nicht ausgenommen. Auf einem Campingplatz ist der Gast im Wohnwagen, Mobilheim oder Zelt derselbe Meldepflichtige wie im Hotelzimmer. Die Ortstaxe ist eine zweite Pflicht und steht unter Ortstaxe und Nächtigungsabgabe. Welche Daten Sie darüber hinaus speichern dürfen, klärt DSGVO und Ausweisdaten.

Was bei einer Kontrolle daliegt

Häufige Fragen

Gilt der Meldezettel auch für österreichische Gäste?

Ja. Anders als der deutsche Meldeschein, der für inländische Gäste entfallen ist, erfasst das österreichische Gästeverzeichnis jeden Gast, der in Ihrem Betrieb Unterkunft nimmt. Die Staatsbürgerschaft ändert die Frist nicht, nur den Umfang der Dokumentdaten.

Reicht ein Hakerl im Online-Check-in als Unterschrift?

Nach dem Meldegesetz ist die Anmeldung erst erfolgt, wenn der Gast die Richtigkeit mit seiner Unterschrift bestätigt. Elektronisch heißt das: Scan der unterschriebenen Daten, Unterschrift auf einem Pad oder eine qualifizierte elektronische Signatur. Was Ihr Tourismusverband darüber hinaus akzeptiert, steht in der Schnittstelle von Deskline, CapCorn oder AVS. Ein bloßes Hakerl ohne diese Form sollten Sie nicht als erfüllt betrachten.

Müssen Kinder ein eigenes Blatt bekommen?

Menschen im familiären Verbund müssen sich nicht selbst anmelden, wenn sich zumindest ein Gast anmeldet und zu den Mitreisenden Vor- und Familiennamen sowie das Geburtsdatum angibt. Das Blatt hat Platz für vier Mitreisende, weitere kommen auf ein Beiblatt.

Wer kontrolliert das Verzeichnis?

Die Meldebehörde. Das Verzeichnis liegt im Betrieb, auf Papier mit von der Behörde gefertigten Blättern oder als elektronisches Verzeichnis mit fortlaufender, nicht veränderbarer Nummer. Halten Sie es so, dass eine Kontrolle die Einträge der laufenden Saison findet.

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Quellen

  1. Meldegesetz 1991 § 5, RIS
  2. USP — Gästeblattsammlung und Gästeverzeichnis
  3. oesterreich.gv.at — Fremdenverkehrsabgabe und Meldepflicht

Zuletzt geprüft am 22. Oktober 2026.