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Digitaler Meldeschein: wer ihn seit 2025 noch ausfüllt, welche Daten hineingehören und wann die Unterschrift entfällt
Informativer Artikel, keine Rechts- oder Steuerberatung. Für Ihren Fall prüfen Sie die Satzung Ihrer Gemeinde, das zuständige Amt oder Ihre Steuerberatung.
Seit dem 1. Januar 2025 füllen Gäste mit deutscher Staatsangehörigkeit keinen besonderen Meldeschein mehr aus. Ausländische Gäste, auch aus der EU, unterschreiben ihn am Ankunftstag, nachdem Sie den Ausweis abgeglichen haben. Elektronisch geht das nur über Kartenzahlung mit starker Kundenauthentifizierung, den elektronischen Identitätsnachweis oder das Auslesen von eID-Karte oder Aufenthaltstitel vor Ort. Eine Checkbox genügt nicht. Die Daten bleiben ein Jahr ab Abreise gespeichert.
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Der Papierbogen an der Rezeption ist seit dem 1. Januar 2025 für deutsche Gäste abgeschafft. Geblieben ist er für alle anderen, und geblieben ist die Versuchung, ihn durch ein Formular mit einem Haken zu ersetzen. Genau das lässt § 29 des Bundesmeldegesetzes nicht zu. Wer eine Pension, eine Ferienwohnung oder ein kleines Hotel führt, braucht den Unterschied zwischen „digital erfasst“ und „gesetzlich bestätigt“.

Wer einen Meldeschein braucht
Beherbergungsstätten, die gewerbs- oder geschäftsmäßig Gäste aufnehmen, halten besondere Meldescheine bereit. Seit dem Vierten Bürokratieentlastungsgesetz gilt die Pflicht nur noch für ausländische Personen. Gemeint ist die Staatsangehörigkeit, nicht der Wohnsitz und nicht der Reisepass als solcher.
- Deutscher Gast: kein besonderer Meldeschein. Die Kurtaxe Ihrer Gemeinde kann trotzdem anfallen, sie stützt sich auf das Kommunalabgabenrecht, nicht auf das Melderecht.
- Gast ohne deutsche Staatsangehörigkeit: Meldeschein am Tag der Ankunft, plus Vorlage eines gültigen Passes oder Passersatzes.
- Mitreisende ausländische Ehe- oder Lebenspartner und minderjährige Kinder: nur der Zahl nach.
- Reisegesellschaft mit mehr als zehn Personen: nur der Reiseleiter unterschreibt und gibt Zahl und Staatsangehörigkeit der ausländischen Mitreisenden an.
Ausgenommen sind unter anderem Betriebs- und Vereinsheime für die eigenen Leute, bestimmte Bildungseinrichtungen und Jugendherbergen sowie Berghütten anerkannter Träger der Jugendarbeit (§ 29 Absatz 6). Eine gewerbliche Pension, ein Gasthof oder ein Hostel außerhalb dieser Träger fällt nicht unter die Ausnahme.
Welche Angaben auf den Schein gehören
§ 30 Absatz 2 zählt die Felder abschließend auf. Mehr dürfen Sie für den Meldeschein nicht erheben, soweit das Landesrecht für den Kurbeitrag nicht weitere Angaben erlaubt:
| Feld | Hinweis |
|---|---|
| Ankunft und voraussichtliche Abreise | Datum, nicht die Uhrzeit |
| Familienname, Vornamen, Geburtsdatum | wie im Dokument |
| Staatsangehörigkeiten | auch mehrere |
| Anschrift | Wohnanschrift, nicht die Ihrer Unterkunft |
| Zahl der ausländischen Mitreisenden und deren Staatsangehörigkeit | bei Partnern, Kindern, Gruppen |
| Seriennummer des Passes oder Passersatzes | die Nummer, nicht zwingend eine Kopie des ganzen Dokuments |
Sie vergleichen die Angaben mit dem Identitätsdokument. Stimmen sie nicht, vermerken Sie das. Legt der Gast kein gültiges Dokument vor, vermerken Sie auch das. Wegschauen ist keine Lösung, die das Gesetz vorsieht. Was Sie darüber hinaus mit einem Foto des Passes tun dürfen, steht im Beitrag Datenschutz bei Gästedaten.
So erledigen Sie den Meldeschein
Der Normalfall bleibt die handschriftliche Unterschrift am Ankunftstag. Elektronisch ist die Pflicht nur erfüllt, wenn der Gast die Daten am Tag der Ankunft bestätigt und dabei einen von drei Wegen nutzt:
- Kartenzahlung mit starker Kundenauthentifizierung im Sinne des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes. Sie speichern die zweckgebundene Zuordnungsnummer des Zahlungsmittels zusammen mit den Meldeangaben. Eine Zahlung, die schon Wochen vorher über die Plattform gelaufen ist und bei Ihnen nie als kartengebundener Vorgang mit dieser Authentifizierung ankommt, ersetzt die Unterschrift nicht.
- Elektronischer Identitätsnachweis nach dem eID-Karte-Gesetz oder dem Aufenthaltsgesetz.
- Vor-Ort-Auslesen der eID-Karte oder des Aufenthaltstitels. Ein Foto mit der Handykamera ist kein Auslesen des Chips.
Wer ein anderes Verfahren anbieten will, kann beim Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik eine Zulassung zur Erprobung beantragen, höchstens für fünf Jahre, mit vergleichbarem Sicherheitsniveau. Solange diese Zulassung nicht vorliegt, bleiben es die drei Wege.
Aufbewahren, vorlegen, löschen
Papier und elektronische Daten: ein Jahr ab dem Tag der Abreise, danach innerhalb von drei Monaten vernichten oder löschen. Auf Verlangen legen Sie Papier zur Einsicht vor und elektronische Daten maschinenlesbar. Eine Routineübermittlung an die Polizei ist nicht vorgesehen. Für das elektronische Verfahren gelten zusätzlich die technischen und organisatorischen Maßnahmen der Datenschutz-Grundverordnung, damit die Meldeangaben nur für diesen Zweck verarbeitet werden.
Die Kurtaxe hängt nicht am Meldeschein. Viele Satzungen haben die Abgabe früher über den Durchschlag des Scheins erhoben. Seit 2025 müssen sie die deutschen Gäste anders erfassen. Die Abgabe selbst bleibt zulässig. Wie Sie Kurtaxe und Bettensteuer auseinanderhalten, steht unter Kurtaxe und Beherbergungssteuer.
Was am Anreisetag erledigt sein muss
- Deutsche Gäste ohne Meldeschein, ausländische mit den acht Feldern.
- Ausweis abgeglichen, Abweichung vermerkt.
- Unterschrift oder einer der drei elektronischen Wege, datiert auf den Ankunftstag.
- Zahlungsreferenz gespeichert, wenn der Weg über die Karte läuft.
- Löschung ein Jahr nach Abreise, plus höchstens drei Monate.
Häufige Fragen
Muss ein Gast aus Frankreich einen Meldeschein ausfüllen?
Ja. „Ausländisch“ im Bundesmeldegesetz heißt: ohne deutsche Staatsangehörigkeit. EU-Bürger sind davon nicht ausgenommen. Ein Deutscher mit Wohnsitz im Ausland füllt keinen besonderen Meldeschein aus. Ehepartner, Lebenspartner und minderjährige Kinder, die mitreisen, tragen Sie nur der Zahl nach ein, nicht mit vollem Datensatz.
Reicht eine Unterschrift auf dem Handy oder eine Checkbox?
Nein. Das Gesetz nennt drei elektronische Wege: einen kartengebundenen Zahlungsvorgang mit starker Kundenauthentifizierung, bei dem die zweckgebundene Zuordnungsnummer des Zahlungsmittels gespeichert wird; den elektronischen Identitätsnachweis; oder das Vor-Ort-Auslesen von eID-Karte oder Aufenthaltstitel. Ein Foto der Unterschrift oder ein Haken im Formular steht nicht in dieser Liste. Andere Verfahren kann das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik auf Antrag zeitlich begrenzt zulassen.
Gilt der Meldeschein auch auf dem Campingplatz?
Für ausländische Gäste in Zelten, Wohnmobilen, Wohnwagen oder auf Wasserfahrzeugen auf einem gewerblich überlassenen Platz gilt dieselbe Pflicht. Jugendherbergen anerkannter Träger der Jugendarbeit und Berghütten sind ausgenommen, ein privates Hostel oder eine Pension nicht. Mehr dazu unter Campingplatz und Glamping.
Wohin schicke ich den Meldeschein?
Nirgendwo im Alltag. Sie bewahren ihn auf und legen ihn auf Verlangen vor, etwa der Polizei oder der Meldebehörde. Eine tägliche Übermittlung wie in Italien gibt es nicht. Die Kurtaxe melden Sie getrennt an die Gemeinde, auch für deutsche Gäste. Das eine ersetzt das andere nicht.
Wie hoch ist das Bußgeld?
Wer den Meldeschein nicht bereithält, ihn nicht mindestens ein Jahr aufbewahrt oder auf Verlangen nicht vorlegt, begeht eine Ordnungswidrigkeit. § 54 Absatz 3 BMG sieht dafür ein Bußgeld bis zu 1.000 Euro vor. Der Gast, der nicht unterschreibt, steht ebenfalls in der Bußgeldvorschrift. Sie müssen auf die Erfüllung hinwirken.
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Kostenlos startenQuellen
- § 29 Bundesmeldegesetz
- § 30 Bundesmeldegesetz
- § 54 Bundesmeldegesetz — Bußgeld
- BVCD — Meldescheine ab 2025
Zuletzt geprüft am 21. Oktober 2026.