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E-Rechnung in Österreich: Bund heute, EU-Geschäft ab 2030
Informativer Artikel, keine Rechts- oder Steuerberatung. Sätze, Fristen und Verfahren hängen am Bundesland und an der Gemeinde. Prüfen Sie die aktuelle Fassung im Rechtsinformationssystem, bei Ihrer Gemeinde, Ihrem Tourismusverband oder Ihrer Steuerberatung.
Eine strukturierte E-Rechnung ist in Österreich derzeit gegenüber dem Bund Pflicht, nicht gegenüber jedem inländischen Firmenkunden. Ein PDF erfüllt die Umsatzsteuerrechnung, ist aber keine Rechnung nach EN 16931. Für grenzüberschreitende Geschäfte zwischen Unternehmen sieht ViDA das ab 1. Juli 2030 vor. Ob Österreich mehr verlangt, ist offen.
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Seit Deutschland die E-Rechnung zwischen Unternehmen verpflichtend macht, fragen österreichische Pensionen, ob sie im Jänner dasselbe XML produzieren müssen. Heute noch nicht. Der Kalender, auf den es ankommt, steht in Brüssel und heißt 1. Juli 2030, und er trifft nicht jede Nächtigung.

Was heute gilt
Eine Rechnung ist elektronisch, sobald sie in einem elektronischen Format ausgestellt und empfangen wird. Für den Vorsteuerabzug muss der Empfänger zustimmen, die Echtheit der Herkunft und die Unversehrtheit des Inhalts müssen bis zum Ende der siebenjährigen Aufbewahrung stimmen. Ein PDF erfüllt das, wenn diese Bedingungen da sind. Eine strukturierte Rechnung, die ein Programm ohne Abtippen lesen kann, ist etwas anderes. Die Norm dafür ist EN 16931. In Österreich müssen Sie sie verwenden, wenn Sie dem Bund verrechnen, über das Verfahren der E-Rechnung an den Bund. Einen gewöhnlichen Gast und eine inländische Firma trifft diese Formatpflicht derzeit nicht.
Was ab 1. Juli 2030 kommen soll
Die Änderungen aus VAT in the Digital Age machen die strukturierte Rechnung zum Regelfall für grenzüberschreitende Leistungen zwischen Unternehmen in der EU. Die Rechnung soll spätestens zehn Tage nach der Leistung ausgestellt und die Daten an die Finanzverwaltung gemeldet werden. Sammelrechnungen innerhalb eines Monats bleiben vorgesehen. Die Zustimmung des Empfängers soll für dieses Format entfallen. Die Wirtschaftskammer hat am 31. März 2026 festgehalten, dass sie keine zusätzlichen digitalen Meldepflichten und keine strukturierte Rechnung nur für Umsätze in Österreich will. Ob das Gesetz dem folgt, sehen Sie am Entwurf, nicht an diesem Artikel. Bis dahin ist Vorbereitung sinnvoll und Panik nicht.
Den Satz selbst und die Kleinunternehmergrenze führen wir unter Umsatzsteuer aus. Was die Plattformen unabhängig vom Rechnungsformat an das Finanzamt melden, steht unter DAC7.
Häufige Fragen
Muss ich einem österreichischen Firmenkunden schon XML schicken?
Nein. Die Pflicht zur strukturierten Rechnung gilt derzeit für Rechnungen an den Bund. Ein inländischer Geschäftsgast, etwa ein Unternehmen, das Zimmer für einen Lehrgang bucht, bekommt heute eine ordnungsgemäße Rechnung, auf Papier oder als PDF, wenn er dem elektronischen Versand zustimmt. Prüfen Sie vor 2030, ob sich das durch ein österreichisches Gesetz geändert hat.
Reichen die Festspielgäste und die Skifahrer für ViDA?
Private Gäste lösen die B2B-Pflicht nicht aus. ViDA zielt auf Lieferungen und Leistungen zwischen Unternehmen in verschiedenen EU-Staaten. Eine Pension, die nur an Urlauber vermietet, stellt 2030 nicht jede Nächtigung als strukturierte EU-Rechnung aus. Anders kann es bei einem Geschäftsgast mit Sitz in Deutschland sein, wenn die Leistung als grenzüberschreitende Unternehmensleistung zu behandeln ist. Das ist ein Fall für die Steuerberatung, nicht für das Reservierungsbuch.
Wie lange hebe ich die Rechnung auf?
Sieben Jahre, lesbar, mit gesicherter Herkunft und unverändertem Inhalt. Ein Ausdruck der elektronischen Rechnung darf genügen, wenn diese Voraussetzungen stimmen. Löschen Sie das PDF nicht, nur weil der Gast abgereist ist.
Ersetzt die E-Rechnung die Registrierkassa?
Nein. Die Kassa sichert Barumsätze. Die E-Rechnung an den Bund ist ein Format für die Auftragsvergabe der öffentlichen Hand. Ab 2030 kommt ein drittes Format für bestimmte Unternehmensrechnungen in der EU. Drei Anlässe, drei Regeln. Die Kassa erklären wir unter Registrierkassa.
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Zuletzt geprüft am 22. Oktober 2026.