Start · Blog · Ortstaxe, Steuern und Belege

10 Prozent Umsatzsteuer auf die Beherbergung, 20 Prozent auf den Parkplatz

Informativer Artikel, keine Rechts- oder Steuerberatung. Sätze, Fristen und Verfahren hängen am Bundesland und an der Gemeinde. Prüfen Sie die aktuelle Fassung im Rechtsinformationssystem, bei Ihrer Gemeinde, Ihrem Tourismusverband oder Ihrer Steuerberatung.

Die Beherbergung in eingerichteten Wohn- und Schlafräumen samt der üblichen Nebenleistungen, etwa Halbpension, ist in Österreich mit 10 Prozent Umsatzsteuer belegt. Die Vermietung eines Parkplatzes oder einer Garage trägt 20 Prozent. Seit 1. Jänner 2025 gilt die Kleinunternehmerbefreiung bis 55.000 Euro Jahresumsatz brutto, wenn weder das laufende noch das vorige Jahr die Grenze überschreitet. Eine Überschreitung um höchstens 10 Prozent trägt bis Jahresende.

Wir helfen Ihnen kostenlos, Gästeblatt, Ortstaxe und Beleg einzurichten. →

Auf der Rechnung der Pension stehen oft drei Sätze nebeneinander, und nur einer davon ist der, den Gäste mit „Mehrwertsteuer aufs Zimmer“ meinen. Wer den Parkplatz mit 10 Prozent ausweist oder die Ortstaxe in die Bemessungsgrundlage zieht, produziert eine Differenz, die bei der nächsten Prüfung auffällt.

Vermieter am Abend am Küchentisch, Laptop abgewandt, Ordner und unleserliche Formulare, warme Pendelleuchte

Was 10 Prozent trägt und was 20

LeistungSatz
Beherbergung in eingerichteten Wohn- und Schlafräumen, samt üblicher Nebenleistungen wie Halbpension10 Prozent
Vermietung zu Wohnzwecken, ohne Heizung10 Prozent
Campingplatz samt Nebenleistungen10 Prozent
Parkplatz, Garage, Garagierung20 Prozent
Getrennt vermietete Einrichtungsgegenstände, Heizkosten bei Wohnraummiete20 Prozent
Ortstaxe, wenn sie als durchlaufender Posten getrennt ausgewiesen istkeine, in Wien ausdrücklich

Die Vermietung von Grundstücken ist im Übrigen unecht befreit, Büro und Geschäftslokal also ohne Vorsteuer. Die Beherbergung ist die Ausnahme davon und steuerpflichtig. Stand der WKO-Darstellung: 1. April 2026. Der Satz von 10 Prozent auf die Beherbergung gilt seit 1. Jänner 2022 wieder, nach der vorübergehenden Senkung auf 5 Prozent in den Jahren 2020 und 2021. Eine neue Senkung ist nicht in Kraft. Prüfen Sie den Satz vor dem Druck des Preisblatts für die nächste Saison.

100 €Entgelt Beherbergung×10 %Umsatzsteuer=10 €Steuer auf das ZimmerHalbpension als Nebenleistung der Beherbergung trägt denselben Satz.15 €Garagierung×20 %Normalsatz=3 €Steuer auf den ParkplatzNicht in die 10 Prozent des Zimmers ziehen.
100 €Entgelt Beherbergung×10 %Umsatzsteuer=10 €Steuer auf das ZimmerHalbpension als Nebenleistung der Beherbergungträgt denselben Satz.15 €Garagierung×20 %Normalsatz=3 €Steuer auf den ParkplatzNicht in die 10 Prozent des Zimmers ziehen.
Beherbergung 10 Prozent, Parkplatz 20 Prozent. Die Ortstaxe bleibt daneben, in Wien ohne Umsatzsteuer.

Kleinunternehmer: 55.000 Euro, antragslos im Inland

Liegt der Sitz Ihrer Tätigkeit in Österreich und überschreitet der Umsatz weder heuer noch im Vorjahr 55.000 Euro, gilt die Befreiung nach § 6 Abs. 1 Z 27 UStG von selbst. Sie stellen keine Umsatzsteuer in Rechnung, führen keine ab und ziehen keine Vorsteuer. Auf dem Beleg steht der Hinweis auf die Befreiung. Wollen Sie die Steuer trotzdem schulden, weil die Vorsteuer auf eine Sanierung schwerer wiegt, optieren Sie zur Steuerpflicht.

Die Toleranz von 10 Prozent rettet das laufende Jahr, nicht das nächste. Unternehmer mit Sitz in einem anderen EU-Staat bekommen die österreichische Befreiung nur auf Antrag und nur unter der zusätzlichen Unionsgrenze von 100.000 Euro. Drittstaatsansässige sind ausgenommen. Ein vom Kalenderjahr abweichendes Wirtschaftsjahr schließt die Befreiung aus.

Die Provision ist nicht Ihr ZimmerumsatzDie Servicegebühr, die Airbnb oder Booking einbehält, ist eine Leistung der Plattform an Sie. Sitzt die Plattform in Irland, kann die Steuer auf diese Gebühr auf Sie übergehen. Das ändert den Satz auf der Gästerechnung nicht, aber es erklärt, warum ein Kleinunternehmer plötzlich eine UID braucht.

Was auf den Beleg gehört

Name und Anschrift, die fortlaufende Nummer, der Tag, die Menge und die handelsübliche Bezeichnung, Entgelt und Satz, der Steuerbetrag. Bei der Befreiung der Hinweis auf die Kleinunternehmerregelung. Die Ortstaxe steht getrennt, sonst wird sie nach § 11 Abs. 12 UStG zum Entgelt. Die Pflicht, überhaupt einen Beleg zu geben, und die Signatur nach der Registrierkassensicherheitsverordnung sind ein eigenes Thema: Registrierkassa. Ob die Einkünfte dann als Vermietung oder als Gewerbe in die Einkommensteuer wandern, steht unter Einkommensteuer.

Häufige Fragen

Gilt der ermäßigte Satz auch für das Frühstück?

Ja, soweit das Frühstück oder die Halbpension eine Nebenleistung der Beherbergung in eingerichteten Wohn- und Schlafräumen ist. Die WKO nennt das Hotelzimmer mit Halbpension ausdrücklich beim Satz von 10 Prozent. Alkoholische Getränke, die Sie extra ausschenken, tragen 20 Prozent.

Ist die Grenze von 55.000 Euro netto oder brutto?

Brutto. Seit 1. Jänner 2025 wird die fiktive Umsatzsteuer nicht mehr herausgerechnet. Bis Ende 2024 lag die Grenze bei 35.000 Euro und wurde netto betrachtet. Umsätze aus mehreren Tätigkeiten rechnen Sie zusammen.

Was passiert, wenn ich die Grenze im November reiße?

Liegen Sie um nicht mehr als 10 Prozent darüber, also bis 60.500 Euro, bleibt die Befreiung bis Jahresende und fällt ab dem nächsten Jahr weg. Reißen Sie die Toleranz, ist ab diesem Umsatz alles Weitere sofort steuerpflichtig.

Braucht ein Kleinunternehmer eine UID?

Für die reine Inlandstätigkeit ohne Umsatzsteuer oft nicht. Die Provision einer Plattform mit Sitz in einem anderen EU-Staat kann den Übergang der Steuerschuld auslösen. Das klären Sie, bevor die erste Abrechnung kommt. Dazu DAC7.

Einrichtung, gemeinsam und kostenlos

Wir richten mit Ihnen Online-Check-in, Gästeblatt, Ortstaxe, Belege, Kanäle und Schloss ein. Die ersten 30 Tage kosten 0 €, die Hilfe bei der Einrichtung bleibt kostenlos.

Kostenlos starten

Kostenlose Hilfe vereinbaren

Quellen

  1. WKO — Vermietung und Verpachtung, Stand 1. April 2026
  2. BMF — Vermietung und Verpachtung in der Umsatzsteuer
  3. USP — Kleinunternehmen seit 1. Jänner 2025
  4. WKO — Kleinunternehmerregelung, Stand 1. Juni 2026

Zuletzt geprüft am 22. Oktober 2026.