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Privatzimmervermietung, freies Gastgewerbe oder reglementiertes Gewerbe

Informativer Artikel, keine Rechts- oder Steuerberatung. Sätze, Fristen und Verfahren hängen am Bundesland und an der Gemeinde. Prüfen Sie die aktuelle Fassung im Rechtsinformationssystem, bei Ihrer Gemeinde, Ihrem Tourismusverband oder Ihrer Steuerberatung.

Die Privatzimmervermietung ist in Österreich keine Gewerbeausübung, solange sie häusliche Nebenbeschäftigung bleibt: höchstens zehn Fremdenbetten, im eigenen Haushalt, besorgt von den Mitgliedern des Hausstands, dem Umfang nach untergeordnet. Frühstück ohne Auswahl zu festen Zeiten ist dabei möglich. Ab dem elften Bett, mit haushaltsfremdem Personal oder einem Wellnessbereich brauchen Sie ein Gastgewerbe, frei bis zehn Betten und reglementiert darüber hinaus.

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Die häufigste Frage vor dem ersten Inserat lautet nicht nach der Ortstaxe, sondern nach dem Gewerbe: Darf ich das Zimmer so vermieten, oder muss ich auf den Magistrat? Die Gewerbeordnung beantwortet das mit einer Ausnahme, und die Ausnahme ist eng.

Von innen gesehen ein Familienfrühstück auf einer kleinen Terrasse, Gesichter zum Ausblick, Kaffeekanne und Morgenlicht

Wann es häusliche Nebenbeschäftigung bleibt

Die Privatzimmervermietung fällt unter die häusliche Nebenbeschäftigung und damit nicht unter die Gewerbeordnung. Dafür müssen mehrere Dinge zugleich stimmen. Die Räume gehören zum eigenen Haushalt, die Gäste wohnen im selben Haus. Die Zahl der Fremdenbetten bleibt bei höchstens zehn. Die Tätigkeit ist gegenüber den übrigen häuslichen Arbeiten dem Umfang nach untergeordnet. Es entscheiden nicht die Einkünfte neben Ihrem Dienstverhältnis, sondern der Vergleich mit dem, was ein Haushalt sonst an Arbeit hat. Besorgt wird das von den gewöhnlichen Mitgliedern des Hausstands.

Speisen dürfen Sie ohne Auswahl und zu im Voraus bestimmten Zeiten anbieten. Nichtalkoholische Getränke und, wenn Sie einen landwirtschaftlichen Betrieb haben, die dort erzeugten alkoholischen Getränke sind zulässig. Ein Wellnessbereich für ständig wechselnde Gäste geht über diesen Aufwand hinaus. Eine Wohnung, die Sie selbst nicht bewohnen, ist kein eigener Haushalt: Der Verwaltungsgerichtshof hat kurze, teure Vermietung mit Wäsche, WLAN und Endreinigung über Portale als gewerblich eingeordnet (Ra 2019/04/0144).

1Mehr als zehn Fremdenbetten?JaReglementiertesGastgewerbe, mitBefähigungsnachweis.Nein2Gäste im eigenen Haushalt, nurHausstandsmitglieder, Tätigkeituntergeordnet?NeinKein Privatzimmer. FreiesGastgewerbe prüfen, wennSie bei zehn Bettenbleiben.JaHäusliche Nebenbeschäftigung: keineGewerbeanmeldung. Anzeige an die Gemeinde ofttrotzdem.
1Mehr als zehn Fremdenbetten?Ja →Reglementiertes Gastgewerbe, mitBefähigungsnachweis.Nein ↓2Gäste im eigenen Haushalt, nurHausstandsmitglieder, Tätigkeituntergeordnet?Nein →Kein Privatzimmer. FreiesGastgewerbe prüfen, wenn Sie beizehn Betten bleiben.Ja ↓Häusliche Nebenbeschäftigung: keineGewerbeanmeldung. Anzeige an dieGemeinde oft trotzdem.
Alle Punkte müssen zugleich stimmen. Ein Wellnessbereich oder familienfremdes Personal beendet die Ausnahme.

Drei Stufen, die man nicht vermischt

Bloße RaumvermietungPrivatzimmerGastgewerbe
Leistungnur der Raum, keine DiensteBeherbergung im Haushalt, eingeschränkte VerköstigungBeherbergung als Gewerbe
Bettenkeine feste Grenze aus der Gewerbeordnunghöchstens 10frei bis 10, reglementiert darüber
Anmeldungkeine Gewerbeanmeldungkeine Gewerbeanmeldung, oft eine Anzeige an die GemeindeGewerbe beim Magistrat oder bei der Bezirkshauptmannschaft
Befähigungneinneinbeim reglementierten Gewerbe ja

Das freie Beherbergungsgewerbe ist ein angemeldetes Gewerbe ohne Befähigungsnachweis: höchstens zehn Fremdenbetten, Frühstück und kleine Imbisse, alkoholfreie Getränke und Bier in verschlossenen Gebinden. Sobald Sie diese Grenze verlassen, wird das Gastgewerbe reglementiert. Dann brauchen Sie den Befähigungsnachweis, über eine Ausbildung oder die Befähigungsprüfung. Die Anmeldung geht an die Gewerbebehörde. Eine Betriebsanlage kann dazukommen, wenn Publikum und Küche das verlangen.

Was auch ohne Gewerbe bleibt

Die Ausnahme aus der Gewerbeordnung nimmt Ihnen nicht das Gästeverzeichnis, nicht die Ortstaxe und nicht die Steuer. Ob die Nächtigung Umsatzsteuer trägt oder unter die Kleinunternehmergrenze fällt, steht unter Umsatzsteuer. Ob die Einkünfte Vermietung und Verpachtung oder Gewerbebetrieb sind, und ob die SVS dazukommt, unter Einkommensteuer. Die Registrierkassa knüpft an Barumsätze eines Betriebs an, nicht an das Wort Pension auf dem Schild. Dazu Registrierkassa.

Zehn Betten in drei WohnungenDie Bundesregel zählt Betten, nicht Häuser. Drei Wohnungen mit zusammen elf Gästebetten, die Sie nicht selbst bewohnen, sind keine häusliche Nebenbeschäftigung mehr. In Salzburg und Tirol kommt die Raumordnung noch dazu und kann die Vermietung verbieten, obwohl die Gewerbeordnung sie erlauben würde.

Häufige Fragen

Zählen Ausziehbetten und das Sofa mit?

Die Grenze meint Schlafgelegenheiten für Gäste, nicht die Möbelstücke in Ihrem Schlafzimmer. Fünf Doppelbetten sind zehn Betten. Ein Sofa, das Sie regelmäßig als Gästebett anbieten, zählt mit. Zählen Sie, was Sie inserieren, nicht was im Keller steht.

Darf ich eine Reinigungskraft beschäftigen?

Im Rahmen der Privatzimmervermietung besorgen die gewöhnlichen Mitglieder des Hausstands die Dienste. Dazu gehören mitwohnende Familienmitglieder und Personen, die ständig zum Haushalt gehören. Eine familienfremde Reinigungskraft, die nur für die Gäste kommt, sprengt diese Grenze. Dann ist das freie oder das reglementierte Gastgewerbe zu prüfen.

Ist Urlaub am Bauernhof automatisch Privatzimmer?

Nein. Ein landwirtschaftliches Nebengewerbe hat eigene Voraussetzungen und läuft über die Landwirtschaftskammer. Liegt der Schwerpunkt nicht mehr am Hof, kann daraus Privatzimmervermietung oder ein Gastgewerbe werden. Klären Sie das, bevor Sie zehn Betten und einen Seminarraum gleichzeitig anbieten.

Brauche ich in Tirol zusätzlich eine Anzeige?

Ja. Das Tiroler Privatzimmervermietungsgesetz verlangt eine schriftliche Anzeige an die Bürgermeisterin oder den Bürgermeister, mit Lage, Größe und Bettenzahl. Das ist keine Gewerbeanmeldung, aber ohne die Anzeige dürfen Sie nicht beginnen. Andere Länder haben eigene Anzeigen an Gemeinde oder Tourismusverband.

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Quellen

  1. oesterreich.gv.at — Zimmervermietung und Gewerberecht
  2. WKO — Tätigkeiten außerhalb der Gewerbeordnung
  3. WKO — Vermietung und touristische Beherbergung
  4. RIS — Tiroler Privatzimmervermietungsgesetz

Zuletzt geprüft am 22. Oktober 2026.