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Ferienwohnung auf Sylt: Kurabgabe 2026, Gästekarte und was Vermieter abführen
Informativer Artikel, keine Rechts- oder Steuerberatung. Für Ihren Fall prüfen Sie die Satzung Ihrer Gemeinde, das zuständige Amt oder Ihre Steuerberatung.
Die Gemeinde Sylt erhebt 2026 4,10 Euro je Person und Tag vom 1. Mai bis 31. Oktober und 2,05 Euro in den übrigen Monaten. Unter 18 Jahren ist frei. Ab 80 Prozent Behinderung gibt es 20 Prozent weniger, notwendige Begleitpersonen sind frei. Ab 28 Tagen gilt eine Jahresabgabe von 114,80 Euro. Sie stellen die Gästekarte aus und führen ab.
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Auf Sylt ist die Kurabgabe kein Kleingeld am Rand der Rechnung. In der Hauptsaison sind 4,10 Euro je Erwachsenem und Tag bei einer Woche zu zweit schon über 50 Euro, und die Gästekarte erwartet der Gast am Ankunftstag, nicht nach der dritten Erinnerung der Kurverwaltung. Der Satz ist öffentlich und für 2026 fest. Die Fehler passieren bei den Ausnahmen und bei den Nachbargemeinden.

Die Sätze der Gemeinde Sylt für 2026
| Zeitraum | Kurabgabe |
|---|---|
| Hauptsaison 1. Mai bis 31. Oktober 2026 | 4,10 Euro je Tag und Person |
| Nebensaison 1. Januar bis 30. April und 1. November bis 31. Dezember 2026 | 2,05 Euro je Tag und Person |
| Tagesgäste | derselbe Satz wie die Übernachtungsabgabe der Saison |
| Personen unter 18 Jahren | befreit |
| Grad der Behinderung ab 80 Prozent | 20 Prozent weniger, Nachweis. Notwendige Begleitpersonen befreit |
| Aufenthalt von mehr als 28 Tagen | Jahreskurabgabe 114,80 Euro |
Die Zahlen stehen so auf der Seite der InselSylt Tourismus-Agentur zur Kurabgabe der Gemeinde Sylt. Eine Buchung, die vom 30. April in den Mai reicht, nimmt nicht einen Mischsatz, sondern den Satz des jeweiligen Tages. Genau daran scheitern pauschale „4 Euro die Nacht“ im Inserat.
Gästekarte und Abführung
Die Karte stellt der Vermieter für die Dauer des Aufenthalts aus, ob Hotel oder Ferienwohnung. Tagesgäste zahlen getrennt, am Strandübergang oder online. Mit der Karte gibt es Ermäßigungen bei Partnern der Gemeinde. Für Sie zählt etwas anderes: Sie ziehen die Abgabe ein und führen sie ab. Der Gast ist nicht Ihr Buchhalter, und die Plattform ersetzt die Abrechnung mit der Gemeinde nicht, auch wenn sie eine „Taxe“ im Preis zeigt.
Bewahren Sie die Nachweise der Befreiung auf. Ein Kind unter 18 Jahren erkennen Sie am Geburtsdatum, den Grad der Behinderung nur am Ausweis. Ohne Vermerk auf der Abrechnung bleibt der volle Satz fällig. Wie andere Orte die Abgabe nennen und wann sie zur Umsatzsteuer wird, steht unter Kurtaxe und Bettensteuer.
Was auf Sylt neben der Kurabgabe gilt
Ausländische Gäste brauchen einen Meldeschein am Ankunftstag. Die Umsatzsteuer auf die Übernachtung folgt dem Bundesrecht, 7 Prozent bei Regelbesteuerung, Kleinunternehmergrenzen 25.000 und 100.000 Euro. Eine zusätzliche prozentuale Übernachtungsteuer gibt es nicht. Kampen, Hörnum und die Gemeinden auf Föhr und Amrum haben eigene Kurabgaben. Der Beitrag Ostsee und Nordsee erklärt, warum Sie den Satz der Nachbarinsel nicht übernehmen.
Die Nachfrage auf Sylt sitzt in den Sommerferien und in den Brückentagen, die Nebensaison trägt das Haus über den niedrigeren Satz und die längeren Aufenthalte. Die Jahreskurabgabe ab 28 Tagen ist für Wintergäste oft günstiger als die Tagessätze. Rechnen Sie sie dem Gast vor, statt sie erst auf der Schlussrechnung auftauchen zu lassen.
Vor dem Einzug
- Saisonfenster 2026 im Preisblatt: 4,10 und 2,05 Euro, unter 18 frei.
- Nachbargemeinde geprüft, falls das Haus nicht in der Gemeinde Sylt liegt.
- Gästekarten vorrätig, Befreiungen mit Nachweis.
- Abrechnung an die Gemeinde im Kalender, getrennt von der Umsatzsteuer.
Häufige Fragen
Gilt der Satz für Westerland, Kampen und Hörnum gleich?
Die hier genannten Sätze sind die der Gemeinde Sylt, veröffentlicht auf insel-sylt.de für das Jahr 2026. Kampen und Hörnum sind eigene Gemeinden mit eigenen Satzungen. Übernehmen Sie den Sylter Satz nicht ungeprüft für ein Haus außerhalb der Gemeinde Sylt. Die Küstenübersicht steht unter Ostsee und Nordsee.
Zählt der Anreisetag?
Die Gemeinde weist die Abgabe je Tag und Person aus und spricht von der Gästekarte für die Dauer des Aufenthalts. Wie An- und Abreisetag in der Abrechnung mit der Kurverwaltung gezählt werden, steht in der Satzung und im Abrechnungsformular der Gemeinde, nicht in einem Inseratstext. Lesen Sie das Formular, mit dem Sie tatsächlich abführen, bevor Sie dem Gast „Anreise frei“ versprechen.
Muss ich eine Bettensteuer obendrauf nehmen?
Nein. Sylt erhebt die Kurabgabe. Eine prozentuale City-Tax wie in Berlin oder Köln gibt es daneben nicht. Der Unterschied der Abgaben steht unter Kurtaxe und Bettensteuer.
Braucht die Wohnung eine Genehmigung wie in Hamburg?
Ein Zweckentfremdungsverbot wie in den Großstädten ist auf Sylt nicht die prägende Regel. Baurecht, die Erlaubnis der Gemeinde für die Nutzung als Ferienwohnung und der Vertrag mit der Kurverwaltung können trotzdem Voraussetzungen enthalten. Klären Sie die Nutzung beim Bauamt, bevor Sie ein Wohnhaus nur noch tageweise vermieten. Der Meldeschein für ausländische Gäste gilt auch hier.
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Zuletzt geprüft am 21. Oktober 2026.