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Kurtaxe, Kurabgabe, Bettensteuer, Beherbergungssteuer: welche Abgabe Sie einziehen und worauf sie sich berechnet

Informativer Artikel, keine Rechts- oder Steuerberatung. Für Ihren Fall prüfen Sie die Satzung Ihrer Gemeinde, das zuständige Amt oder Ihre Steuerberatung.

Kurtaxe, Kurabgabe und Gästebeitrag sind örtliche Abgaben in Kur- und Erholungsorten, meist ein Betrag je Person und Nacht. Bettensteuer, Beherbergungssteuer und Übernachtungsteuer sind Aufwandsteuern der Städte, oft ein Prozentsatz des Übernachtungspreises. Nicht jede Gemeinde erhebt eine von beiden. Schuldner, Bemessungsgrundlage und die Frage, ob der Betrag in der Umsatzsteuer steckt, stehen in der Satzung und unterscheiden sich von Ort zu Ort.

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Gäste sagen Kurtaxe zu allem, was am Ende der Rechnung neben dem Zimmerpreis steht. Für Sie ist das ein teurer Sprachgebrauch. Hinter dem Wort liegen zwei verschiedene Abgaben, mit verschiedenem Schuldner, verschiedener Bemessung und verschiedener Anmeldung. Wer sie in eine Zeile wirft, führt entweder zu viel ab oder zu wenig.

Familie von hinten an der Tür einer Ferienwohnung, zwei Rollkoffer und ein kleiner Rucksack, Nachmittagslicht

Zwei Abgaben, die nur ähnlich heißen

Kurtaxe, Kurabgabe, Kurbeitrag, GästebeitragBettensteuer, Beherbergungssteuer, Übernachtungsteuer, City-Tax
WofürTouristische Infrastruktur, oft mit GästekarteAllgemeiner Haushalt der Stadt, manchmal zweckgebunden für Kultur
WoAnerkannte Kur- und Erholungsorte: Sylt, Ostsee, Nordsee, Allgäu, SchwarzwaldStädte mit angespanntem Haushalt oder viel Tourismus: Berlin, Hamburg, Köln und viele weitere, nicht München
Typischer SatzEuro je Person und Nacht, oft nach Saison und AlterProzent des Übernachtungspreises oder eine Staffel nach dem Preis
Schuldnerhäufig der Gast, Sie ziehen ein und führen abhäufig der Betrieb, Sie können den Betrag auf den Gast umlegen

Dieselbe Stadt erhebt normalerweise nicht beides. Ein Kurort an der See hat eine Kurabgabe und keine City-Tax. Berlin hat eine Übernachtungsteuer und keine Kurtaxe. Die Rechtsgrundlage der Kurabgabe steht im Kommunalabgabengesetz des Landes und in der Satzung. Die Bettensteuer ist eine örtliche Aufwandsteuer. Der Wegfall des Meldescheins für deutsche Gäste zum 1. Januar 2025 hat die Abgabe nicht abgeschafft. Er hat nur den Papierdurchschlag entwertet, über den viele Orte die Gäste früher gezählt haben. Dazu der digitale Meldeschein.

Kurtaxe, KurabgabeBettensteuer, City-TaxWofürTouristische Infrastruktur, oft mitKarteHaushalt der StadtWoAnerkannte Kur- und ErholungsorteStädte, nicht MünchenWonachTag und Person, SaisonfensterEuro je Nacht oder Prozent vom PreisBewegen Sie die Maus über eine Zeile für die Einzelheiten.Wofür: Manchmal zweckgebunden für Kultur, wie in Köln oder Hamburg.Wo: Sylt, Ostsee, Nordsee, Allgäu, Schwarzwald auf der einen Seite. Berlin, Hamburg, Köln aufder anderen.Wonach: An- und Abreisetag, Kindergrenzen und Hunde stehen in der Satzung, nicht imVorjahreszettel.
WofürKurtaxe, KurabgabeTouristische Infrastruktur, oft mitKarteBettensteuer, City-TaxHaushalt der StadtManchmal zweckgebunden für Kultur, wie in Kölnoder Hamburg.WoKurtaxe, KurabgabeAnerkannte Kur- und ErholungsorteBettensteuer, City-TaxStädte, nicht MünchenSylt, Ostsee, Nordsee, Allgäu, Schwarzwald aufder einen Seite. Berlin, Hamburg, Köln auf deranderen.WonachKurtaxe, KurabgabeTag und Person, SaisonfensterBettensteuer, City-TaxEuro je Nacht oder Prozent vom PreisAn- und Abreisetag, Kindergrenzen und Hundestehen in der Satzung, nicht imVorjahreszettel.
Gäste sagen Kurtaxe zu allem neben dem Zimmerpreis. Für Sie sind es zwei Abgaben. Die Übernachtung selbst, wenn Sie regelbesteuert sind, bleibt bei 7 %, das Frühstück bei 19 %.

Was 2026 in den großen Städten gilt

OrtNameSatz, geprüft am 21. Oktober 2026
BerlinÜbernachtungsteuer7,5 Prozent des Nettoentgelts der Übernachtung, ohne Frühstück. Quartal, elektronisch. Berufliche Gäste seit April 2024 dabei.
HamburgKultur- und TourismustaxeStaffel je Person und Nacht auf das Nettoentgelt: bis 10 Euro 0 Euro, bis 25 Euro 0,60 Euro, bis 50 Euro 1,20 Euro, bis 100 Euro 2,40 Euro, bis 150 Euro 3,60 Euro, bis 200 Euro 4,80 Euro, darüber je angefangene 50 Euro weitere 1,20 Euro. Sätze seit 2025.
KölnÜbernachtungssteuer, Kulturförderabgabe5 Prozent des Betrags, den der Gast für die Beherbergung aufwendet, einschließlich Umsatzsteuer. Beispiel der Stadt: 100 Euro netto plus 7 Euro Umsatzsteuer, davon 5 Prozent sind 5,35 Euro.
SyltKurabgabe1. Mai bis 31. Oktober 2026: 4,10 Euro je Tag und Person. Übrige Monate: 2,05 Euro. Unter 18 Jahren frei.
MünchenkeineWeder Kurtaxe noch Übernachtungsteuer.

Die Sätze der Küste, des Allgäus und des Schwarzwalds setzt jede Gemeinde selbst und ändert sie zum Saisonwechsel. Verbindlich ist die Satzung, nicht diese Tabelle. Die örtlichen Beiträge führen die Besonderheiten aus: Berlin, Hamburg, Köln, Sylt, Ostsee und Nordsee, Schwarzwald.

Einziehen, ausweisen, abführen

  1. Satzung lesen, nicht den Vorjahreszettel. Saisonfenster, An- und Abreisetag, Kindergrenzen und die Frage, ob ein Hund oder ein Stellplatz mitzählt, stehen dort.
  2. Im Preis oder obendrauf. Viele Portale zeigen die Abgabe getrennt. Wenn Sie sie im Zimmerpreis verstecken, müssen Sie sie für die Anmeldung trotzdem herausrechnen. Der Gast schuldet den Betrag, den die Satzung meint, nicht den, der im Inserat „inklusive“ heißt.
  3. Befreiungen belegen. Schwerbehinderung, Kinder, medizinische Aufenthalte: Die Satzung sagt, welchen Nachweis Sie sehen und aufbewahren müssen. Ohne Beleg bleibt die Abgabe fällig.
  4. Anmeldung im Kalender. Legen Sie den Termin neben die Umsatzsteuer-Voranmeldung. Es sind zwei verschiedene Erklärungen, oft bei zwei verschiedenen Stellen.
Doppelte Abgabe durch die PlattformWeist Booking.com oder Airbnb eine örtliche Abgabe schon im Preis aus und kassieren Sie dieselbe Kurtaxe beim Check-in noch einmal, zahlt der Gast doppelt und schreibt Ihnen das in die Bewertung. Vergleichen Sie vor der Anreise, was die Plattform bereits als Taxe geführt hat, und ziehen Sie nur die Differenz ein.

Umsatzsteuer nicht vergessen

Die Zweitwohnungsteuer ist eine dritte Abgabe und hängt am Innehaben der Wohnung, nicht an der Nacht des Gastes. Der Unterschied steht unter Zweitwohnungsteuer. Die Sätze einzelner Städte, die in diesem Überblick nur als Muster taugen, stehen gesondert: Frankfurt, Stuttgart, Düsseldorf, Leipzig, Dresden.

Die Abgabe und die Umsatzsteuer auf die Übernachtung sind zwei Rechnungen an zwei Empfänger. Die Übernachtung selbst ist, wenn Sie regelbesteuert sind, mit 7 Prozent belegt. Frühstück mit 19 Prozent. Ob die örtliche Abgabe in der einen oder der anderen Bemessungsgrundlage steckt oder in keiner, ist der Punkt, an dem pauschale Ratschläge scheitern. Hamburg hat ihn in der Darstellung der Handelskammer klar beantwortet, Berlin trennt die Übernachtungsteuer vom Aufwand für andere Dienstleistungen. Die Rechnung muss dieselbe Trennung zeigen. Dazu Umsatzsteuer und Kleinunternehmer und E-Rechnung.

Der Mindestkram je Objekt

Häufige Fragen

Ist die Kurtaxe Umsatzsteuer?

Oft nein, manchmal doch. Zieht der Gastgeber die Kurabgabe im Namen der Gemeinde ein und ist der Gast der Schuldner, wird sie häufig als durchlaufender Posten behandelt und nicht in die Umsatzsteuer einbezogen. Schuldet der Betrieb eine Aufwandsteuer und legt er sie auf den Gast um, kann der Betrag zum Entgelt gehören. Hamburg sagt das für die Kultur- und Tourismustaxe ausdrücklich: Wird sie weiterberechnet, fließt sie in die Bemessungsgrundlage mit 7 Prozent. Legen Sie die Behandlung mit der Steuerberatung fest und trennen Sie die Zeile auf der Rechnung so, wie es der Bescheid verlangt.

Muss ich die Abgabe auch für Kinder und Geschäftsreisende kassieren?

Das steht in der Satzung. Auf Sylt sind Personen unter 18 Jahren 2026 von der Kurabgabe befreit. In Berlin sind berufliche Übernachtungen seit April 2024 steuerpflichtig, in Köln seit Juli 2024, in Hamburg seit 2023. Eine Bescheinigung des Arbeitgebers, die vor einigen Jahren gereicht hat, gilt in diesen drei Städten nicht mehr.

Wer meldet die Abgabe an?

Sie. Der Gast zahlt an Sie oder die Steuer entsteht bei Ihnen, und Sie führen sie an Gemeinde, Kurverwaltung oder Finanzamt ab. Die Fristen sind örtlich: Berlin seit 2026 je Quartal bis zum 10. Tag, Hamburg je Quartal zum 15., kleine Betriebe dort unter bestimmten Grenzen jährlich. Airbnb oder Booking.com ersetzen diese Anmeldung nicht, auch wenn eine Plattform die Abgabe im Preis ausweist.

Gibt es in München eine Bettensteuer?

Nein. Bayern lässt kommunale Übernachtungsteuern dieser Art nicht zu, der Verfassungsgerichtshof hat das bestätigt. München erhebt auch keine Kurtaxe. Kurbeiträge gibt es in Bayern nur in anerkannten Kurorten, etwa im Allgäu. Dazu Ferienwohnung in München und Bayern und Allgäu.

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Quellen

  1. Berlin — Übernachtungsteuer, Service-Portal
  2. Hamburg — Kultur- und Tourismustaxe
  3. Handelskammer Hamburg — Sätze seit 2025
  4. Köln — Übernachtungssteuer, Kulturförderabgabe
  5. Gemeinde Sylt — Kurabgabe 2026

Zuletzt geprüft am 21. Oktober 2026.