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Ferienwohnung in Hamburg: Wohnraumschutznummer, acht Wochen und die Kultur- und Tourismustaxe
Informativer Artikel, keine Rechts- oder Steuerberatung. Für Ihren Fall prüfen Sie die Satzung Ihrer Gemeinde, das zuständige Amt oder Ihre Steuerberatung.
In Hamburg braucht jedes Inserat zur Kurzzeitvermietung eine Wohnraumschutznummer, auch ohne Genehmigung. Die Hauptwohnung darf bis zu acht Wochen im Jahr ohne Genehmigung überlassen werden. Die 50-Prozent-Ausnahme für ein Zimmer gilt noch bis Ende 2026. Die Kultur- und Tourismustaxe staffelt sich nach dem Nettoentgelt je Person.
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Hamburg trennt zwei Fragen, die Vermieter gern zusammendenken. Das Wohnraumschutzgesetz fragt, ob die Wohnung dem Wohnungsmarkt entzogen wird. Die Kultur- und Tourismustaxe fragt, was die Nacht kostet. Beides gilt für Ferienwohnungen, Privatzimmer, Pensionen und Hotels, aber nicht mit derselben Schwelle.

Wohnraumschutznummer
Sobald Sie Wohnraum kurzfristig an wechselnde Gäste überlassen oder dafür in einem Portal werben, brauchen Sie eine Wohnraumschutznummer. Sie ist an die konkrete Wohnung gebunden und steht in jedem Inserat. Sie beantragen sie über den Online-Service der Stadt. Die Genehmigung zur Zweckentfremdung beantragen Sie nicht in demselben Formular, sondern beim Bezirksamt, und der Antrag ist gebührenpflichtig.
Ohne Genehmigung zulässig bleibt die Kurzzeitüberlassung der selbst genutzten Hauptwohnung bis zu acht Wochen im Kalenderjahr. Daneben galt lange die Ausnahme, weniger als die Hälfte der Wohnfläche, also auch ein einzelnes Zimmer, zeitlich unbegrenzt kurzzeitig zu vermieten. Die Bürgerschaft hat am 6. Mai 2026 beschlossen, diese 50-Prozent-Ausnahme aufzuheben. Die Aufhebung tritt zum 1. Januar 2027 in Kraft. Bis dahin bleibt sie. Ab dann gelten acht Wochen auch für das Zimmer. Langfristig und unbefristet vermieten, in der Regel ab sechs Monaten, bleibt erwünscht und genehmigungsfrei.
Die Gesetzesänderung vom Mai 2026 passt Hamburg an die EU-Verordnung an. Die Plattformen melden die Nächte, die Stadt muss sie nicht mehr einzeln bei Ihnen abfragen. Die Pflicht, die Nummer anzugeben, bleibt. Wer die acht Wochen überschreitet, wird über diesen Datenweg sichtbar. Der Vergleich mit den anderen Städten steht unter Zweckentfremdung.
Nummer und Taxe
- Nummer holen, bevor das erste Inserat online geht.
- Zählen Sie die Nächte der Hauptwohnung. Acht Wochen sind 56 Tage, nicht „der Sommer“.
- Für alles jenseits der Ausnahme: Genehmigung beim Bezirk, nicht im Nummern-Portal.
- Taxe aus dem Nettoentgelt je Person rechnen und vierteljährlich anmelden.
Kultur- und Tourismustaxe seit 2025
Besteuert wird die kurzfristige Beherbergung unter zwei Monaten, in Hotels, Pensionen, Jugendherbergen und Privatzimmern. Es kommt nicht darauf an, ob der Gast die Nacht wirklich im Bett verbringt. Tageszimmer zählen mit. Stornierungen, bei denen keine Beherbergungsmöglichkeit gewährt wird, nicht. Berufliche und private Aufenthalte werden seit 2023 gleich behandelt.
| Nettoentgelt je Person und Nacht | Taxe seit 2025 |
|---|---|
| bis 10 Euro | 0 Euro |
| bis 25 Euro | 0,60 Euro |
| bis 50 Euro | 1,20 Euro |
| bis 100 Euro | 2,40 Euro |
| bis 150 Euro | 3,60 Euro |
| bis 200 Euro | 4,80 Euro |
| darüber | 4,80 Euro plus 1,20 Euro je weitere angefangene 50 Euro |
Frühstück bleibt draußen. Wird die Taxe auf den Gast umgelegt, gehört sie nach der Darstellung der Handelskammer in die Bemessungsgrundlage der Umsatzsteuer auf die Beherbergung, derzeit 7 Prozent. Das ist der Punkt, an dem eine „steuerfreie Kurtaxe-Zeile“ in Hamburg falsch wäre. Der allgemeine Unterschied der Abgaben steht unter Kurtaxe und Bettensteuer, die Rechnung unter Umsatzsteuer.
Schuldner ist der Betrieb. Die Anmeldung geht vierteljährlich an das Finanzamt, Stichtage sind der 15. April, der 15. Juli, der 15. Oktober und der 15. Januar. Für Betriebe, deren Taxe im Vorjahr unter 1.000 Euro lag, verlängert sich der Zeitraum auf das Kalenderjahr. Dafür gibt es eine eigene Steuernummer.
Was neben dem Wohnraumschutz bleibt
Ausländische Gäste brauchen einen Meldeschein. Eine anerkannte Jugendherberge ist davon ausgenommen, eine private Pension nicht. Die eigene Buchungsseite braucht dieselbe Wohnraumschutznummer wie das Portal, sonst ist ausgerechnet der Kanal ohne Provision derjenige mit dem Formfehler.
Häufige Fragen
Brauche ich die Nummer auch für zwei Wochen im eigenen Zuhause?
Ja. Die Registrierung ist auch dann Pflicht, wenn die Nutzung nicht genehmigungspflichtig ist. Die Nummer steht in jedem Inserat, auch auf der eigenen Website. Langfristige Vermietung, in der Regel ab sechs Monaten, braucht diese Nummer nicht.
Darf ich ein Zimmer in der Hauptwohnung das ganze Jahr vermieten?
Bis zum 31. Dezember 2026 noch über die 50-Prozent-Ausnahme, also wenn weniger als die Hälfte der Wohnfläche betroffen ist. Ab dem 1. Januar 2027 gilt die Grenze von acht Wochen auch für einzelne Zimmer. Die Bürgerschaft hat das am 6. Mai 2026 beschlossen, mit diesem Übergangsjahr. Planen Sie Verträge und Inserate, die in den Januar 2027 reichen, schon jetzt um.
Wie teile ich ein Doppelzimmer für die Taxe?
Der Zimmerpreis netto, ohne Frühstück und ohne Umsatzsteuer, wird durch die Personen geteilt. Zwei Personen, 100 Euro netto: je 50 Euro, also je 1,20 Euro Taxe. Eine abweichende Aufteilung ist möglich, wenn sie sachlich begründet ist, etwa weil ein Kleinkind im Zimmer der Eltern schläft. Die Stadt beschreibt das im Merkblatt.
Sind Geschäftsreisende frei?
Nein. Seit dem 1. Januar 2023 unterliegen auch beruflich veranlasste Übernachtungen der Taxe. Eine Ausnahme für die Begleitperson schwerbehinderter Menschen gibt es, mit Nachweis. Minderjährige sind nicht allgemein befreit. Unter 10 Euro netto je Person und Nacht fällt keine Taxe an.
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Kostenlos startenQuellen
- Hamburg — neue Regeln für Kurzzeit- und Ferienvermietung, 6. Mai 2026
- Hamburg — Fragen zur Wohnraumschutznummer
- Hamburg — Kultur- und Tourismustaxe
- Handelskammer Hamburg — Sätze ab 2025
Zuletzt geprüft am 21. Oktober 2026.