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Ferienwohnung in München: Zweckentfremdung ab acht Wochen, keine Bettensteuer, Registrierung noch nicht live

Informativer Artikel, keine Rechts- oder Steuerberatung. Für Ihren Fall prüfen Sie die Satzung Ihrer Gemeinde, das zuständige Amt oder Ihre Steuerberatung.

In München ist Wohnraum, der mehr als acht Wochen im Kalenderjahr als Ferienwohnung dient, eine Zweckentfremdung und braucht eine Genehmigung. Eine Registrierungspflicht mit Nummer für Online-Inserate ist beschlossen in der Vorbereitung, aber Stand 21. Oktober 2026 noch nicht in Kraft. München erhebt weder Kurtaxe noch Übernachtungsteuer. Meldeschein und Umsatzsteuer gelten wie im übrigen Bundesgebiet.

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München wird in Ratgebern oft in einem Atemzug mit Berlin genannt. Zwei Dinge stimmen daran nicht. Es gibt keine Bettensteuer. Und eine Registrierungsnummer fürs Inserat können Sie Stand Herbst 2026 noch nicht beantragen, auch wenn die Plattform ein Pflichtfeld anzeigt. Was es gibt, ist eine Zweckentfremdungssatzung mit einer klaren Wochengrenze.

Heller Putzbau mit einem Balkon voller roter Geranien, Bäume darunter weich, Sommermorgen in einer süddeutschen Stadt

Acht Wochen, dann die Genehmigung

Wohnraum darf in München nur mit Genehmigung zweckentfremdet werden. Als Ferienwohnung gilt eine Wohnung oder ein Haus, das nicht dauerhaft bewohnt, sondern zur Fremdenbeherbergung jeweils nur kurzfristig vermietet wird. Dazu rechnet die Stadt auch die Vermietung an Menschen, die sich zu einer medizinischen Behandlung in München aufhalten. Mehr als acht Wochen im Kalenderjahr sind genehmigungspflichtig. Leerstand von mehr als drei Monaten und die Umnutzung zu Büro oder Praxis sind eigene Tatbestände.

Die Genehmigung beantragen Sie über das Sozialreferat, Abteilung Wohnraumerhalt. Sie kann an Bedingungen hängen. Ein Inserat, das die Wohnung das ganze Jahr als Ferienwohnung anbietet, ist ohne diese Genehmigung der Verstoß, nicht erst die 57. Nacht. Der Vergleich der Städte steht unter Zweckentfremdung von Wohnraum.

1Vermieten Sie die Wohnung mehr als achtWochen im Jahr kurzzeitig?Ein Ganzjahresinserat ist der Verstoß, nicht erstdie 57. Nacht. Wiesn und Messen reißen die Grenzenicht von selbst.JaGenehmigung nötig. DieNummer fürs Inserat kommterst, wenn die Stadt denStart nennt.NeinUnter acht Wochen ohne diese Genehmigung.Keine Kurtaxe auf die Rechnung setzen.
1Vermieten Sie die Wohnung mehr alsacht Wochen im Jahr kurzzeitig?Ein Ganzjahresinserat ist der Verstoß,nicht erst die 57. Nacht. Wiesn und Messenreißen die Grenze nicht von selbst.Ja →Genehmigung nötig. Die Nummer fürsInserat kommt erst, wenn die Stadtden Start nennt.Nein →Unter acht Wochen ohne dieseGenehmigung. Keine Kurtaxe auf dieRechnung setzen.
Eine Registrierungsnummer können Sie im Herbst 2026 noch nicht beantragen, auch wenn das Portal ein Pflichtfeld zeigt. Erfinden Sie keine. Übernachtung 7 %, Frühstück 19 %, Grenzen 25.000 und 100.000 Euro.

Registrierungsnummer: angekündigt, noch nicht geschuldet

Die Stadt will, dass jede Wohnung, die auf einem Portal als Ferienwohnung angeboten wird, vorher online registriert wird und eine wohnungsbezogene Nummer im Inserat trägt. Dafür muss die Zweckentfremdungssatzung geändert und ein Portal gebaut werden. Beides wird vorbereitet. Das Sozialreferat schreibt ausdrücklich, bislang gelte noch kein Registrierungsverfahren und damit auch keine Registrierungspflicht. Den Termin will die Stadt bekannt geben, bevor die Pflicht beginnt.

Die EU-Verordnung ändert daran nichts Eigenes: Ohne kommunales Verfahren gibt es keine Münchner EU-Nummer. Tragen Sie keine Nummer ein, die Ihnen niemand erteilt hat. Wenn das Portal öffnet, gehört die Nummer in jedes Inserat, analog zu Berlin und Hamburg, und die Plattformen liefern die Nächte an die Stadt.

Während der Wiesn und der MessenDie teuren Wochen reißen die Acht-Wochen-Grenze nicht von selbst. Eine Wohnung, die von Januar bis März an Monteure und im September an Festgäste geht, ist schnell über dem Kontingent, obwohl sich kein Monat „nach Ferienwohnung“ anfühlt. Zählen Sie das Kalenderjahr, nicht die Saison.

Keine Kurtaxe, keine City-Tax

Auf der Münchner Rechnung steht keine örtliche Übernachtungsteuer und keine Kurabgabe. Gäste, die das aus Berlin oder von Sylt gewohnt sind, fragen trotzdem danach. Antworten Sie mit dem Satz, dass die Landeshauptstadt keine solche Abgabe erhebt, und ziehen Sie nichts „auf Verdacht“ ein. Sobald die Wohnung in einem Kurort im Umland liegt, gilt dessen Satzung. Dazu Kurtaxe und Bettensteuer und Allgäu.

Umsatzsteuer und Meldeschein bleiben. Die Übernachtung ist bei Regelbesteuerung mit 7 Prozent belegt, das Frühstück mit 19 Prozent, die Kleinunternehmergrenzen liegen bei 25.000 und 100.000 Euro. Ausländische Gäste unterschreiben den Meldeschein am Ankunftstag. Beides ist Bundesrecht und hängt nicht an der Satzung der Stadt.

Bevor das Portal aufgeht

Häufige Fragen

Darf ich die Wohnung während des Oktoberfests vermieten?

Einige Wochen im Jahr können unter der Acht-Wochen-Grenze liegen, wenn Sie den Wohnraum im übrigen Jahr nicht als Ferienwohnung nutzen. Acht Wochen sind der Rahmen des ganzen Kalenderjahres, nicht ein zusätzliches Kontingent für die Wiesn. Zählen Sie jede Kurzzeitvermietung mit, auch die außerhalb der Festzeit. Über der Grenze brauchen Sie die Genehmigung, bevor Sie inserieren, nicht erst wenn die Nächte voll sind.

Warum verlangen die Portale eine Registrierungsnummer, wenn München keine vergibt?

Die Masken der Plattformen sind auf die EU-Verordnung vorbereitet und zeigen das Feld überall an. Ob eine Nummer Pflicht ist, entscheidet die Stadt. Das Sozialreferat schreibt, bislang gelte kein Registrierungsverfahren. Solange das so bleibt, ist ein leeres Feld kein Verstoß gegen Münchner Satzungsrecht. Eine fehlende Genehmigung jenseits der acht Wochen ist es sehr wohl. Prüfen Sie die Seite des Sozialreferats, bevor Sie eine erfundene Nummer eintragen. Eine falsche Nummer ist schlechter als keine.

Kommt auf die Rechnung eine City-Tax?

Nein. Bayern untersagt den Kommunen diese Übernachtungsteuer, der Bayerische Verfassungsgerichtshof hat das bestätigt. München ist kein Kurort und erhebt keinen Kurbeitrag. Im Umland und im Allgäu kann ein Kurbeitrag anfallen. Der Unterschied steht unter Bayern und Allgäu.

Gilt die Regel nur innerhalb des Mittleren Rings?

Die Abteilung Wohnraumerhalt ist für das gesamte Stadtgebiet zuständig. Eine Wohnung in Pasing oder Trudering ist nicht frei, nur weil sie nicht in der Altstadt liegt. Außerhalb der Stadtgrenze gilt das Recht der jeweiligen Gemeinde, nicht die Münchner Satzung.

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Quellen

  1. Landeshauptstadt München — Zweckentfremdungssatzung, Sozialreferat
  2. Berlin, Hamburg, Köln zum Vergleich der Nummern — Übersicht im Beitrag Zweckentfremdung

Zuletzt geprüft am 21. Oktober 2026.