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Ferienwohnung an Ostsee und Nordsee: Kurabgabe, Saison und warum der Satz der Nachbargemeinde nicht gilt
Informativer Artikel, keine Rechts- oder Steuerberatung. Für Ihren Fall prüfen Sie die Satzung Ihrer Gemeinde, das zuständige Amt oder Ihre Steuerberatung.
An Ostsee und Nordsee ziehen Sie in der Regel eine Kurabgabe je Person und Nacht ein, oft mit Haupt- und Nebensaison. Den Satz setzt die Gemeinde, er gilt nicht für die Nachbarinsel. Auf Sylt sind es 2026 4,10 Euro in der Hauptsaison und 2,05 Euro sonst, unter 18 frei. Der Meldeschein gilt für ausländische Gäste wie überall.
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Wer an der Küste vermietet, sucht nicht nach einer City-Tax. Er sucht nach dem Satz, den die Kurverwaltung dieses Jahr haben will, nach der Frage, ob das Kind mitzahlt, und nach dem Stapel Gästekarten, der am Freitag leer ist. Der Satz steht nicht im Bundesgesetz. Er steht in der Satzung der Gemeinde, und die Nachbargemeinde hat eine andere.

Kurabgabe, nicht Bettensteuer
Ostsee und Nordsee sind Kur- und Erholungsorte. Die Abgabe heißt je nach Land und Gemeinde Kurabgabe, Kurbeitrag, Kurtaxe oder Gästebeitrag. Sie ist ein Betrag je Person und Nacht, oft höher vom Frühjahr bis zum Herbst, und sie finanziert Strand, Wege und die Karte, mit der der Gast den Bus oder die Einrichtung nutzt. Eine prozentuale Übernachtungsteuer wie in Berlin oder Köln ist an der Küste die Ausnahme. Der Unterschied der beiden Abgaben steht unter Kurtaxe und Bettensteuer.
Für 2026 ist die Gemeinde Sylt öffentlich und eindeutig: 4,10 Euro je Person und Tag vom 1. Mai bis zum 31. Oktober, 2,05 Euro in den übrigen Monaten, unter 18 Jahren frei. Alles Weitere, Jahreskarte und Ermäßigung, steht im Beitrag Ferienwohnung auf Sylt. Kampen und Hörnum sind nicht die Gemeinde Sylt.
Für andere Orte nenne ich hier bewusst keine zweite Tabelle mit Eurobeträgen. Binz, Heringsdorf, Kühlungsborn, St. Peter-Ording, Borkum, Norderney oder Fehmarn ändern die Sätze per Satzung, manchmal zum Saisonstart. Ein Vergleichsportal ist eine Orientierung für den Gast. Ihre Abrechnung braucht die Seite der Kurverwaltung und das Formular, mit dem Sie zahlen. Wenn beides auseinanderfällt, gilt das Formular.
Was Sie je Haus hinterlegen
- Name der Abgabe und die Stelle, bei der Sie abführen.
- Satz je Saison, Datum des Wechsels, Behandlung von An- und Abreisetag.
- Alter, ab dem gezahlt wird, und die Nachweise für Ermäßigung.
- Ob Camping einen anderen Satz hat, falls Sie auch Stellplätze vermieten. Dazu Camping und Glamping.
- Ob die Abgabe ein durchlaufender Posten ist oder in die Umsatzsteuer gehört. Das ist nicht an jeder Küste gleich und gehört zur Steuerberatung, nicht in einen pauschalen Hinweis, die Kurtaxe sei immer steuerfrei.
Saison, nicht nur Juli
Die Hauptsaison trägt den Umsatz, die Nebensaison die Auslastung: Brückentage im Frühjahr, die Herbstferien, die Woche zwischen den Jahren an der Ostsee. Die Kurabgabe der Nebensaison ist niedriger, die Gästekarte erwartet der Gast trotzdem. Wer die Abgabe im Inserat „inklusive“ nennt, muss sie für die Abrechnung trotzdem je Person herausrechnen.
Ein Zweckentfremdungsverbot wie in den großen Städten prägt die Küste nicht. Das entbindet nicht vom Baurecht und nicht von einer Anmeldung bei der Gemeinde, wenn die Satzung die Ferienwohnung erfassen will. Ausländische Gäste brauchen den Meldeschein, auch in der Wohnung ohne Rezeption. Der Self-Check-in ist an der Küste der Normalfall der Schlüsselübergabe, nicht die Ausnahme.
Vor dem nächsten Saisonwechsel
- Satzung des eigenen Ortes gelesen, nicht die der Nachbarinsel.
- Kindergrenze und Anreisetag im Preisblatt so wie im Abrechnungsformular.
- Gästekarten nachbestellt, bevor der Freitag kommt.
- Meldeschein für ausländische Gäste auch ohne Tresen.
Häufige Fragen
Gilt auf Rügen dieselbe Kurabgabe wie auf Sylt?
Nein. Sylt, und dort nur die Gemeinde Sylt, veröffentlicht 4,10 und 2,05 Euro für 2026. Binz, Sellin, Göhren und die anderen Gemeinden auf Rügen haben eigene Satzungen. Usedom ebenso, Heringsdorf ist nicht Binz. Übernehmen Sie keinen Satz aus einem Vergleichsportal, ohne die Seite der Kurverwaltung gelesen zu haben. Die Portale sind eine Landkarte, die Satzung ist der Bescheid.
Brauche ich eine Genehmigung wie in Hamburg?
In den meisten Küstenorten nein. Das Zweckentfremdungsrecht ist das Instrument angespannter Wohnungsmärkte in den Städten. An der See ist die prägende Abgabe die Kurabgabe. Baurecht, eine gemeindliche Anmeldung der Ferienwohnung und der Vertrag mit der Kurverwaltung können trotzdem vorausgesetzt sein. In Hamburg selbst, das an der Elbe liegt und kein Nordseebad ist, gilt das Wohnraumschutzgesetz. Das ist ein anderer Beitrag: Ferienwohnung in Hamburg.
Sind Kinder frei?
Häufig, aber nicht überall gleich. Auf Sylt sind es unter 18 Jahren. Anderswo endet die Freiheit mit sechs, vierzehn oder sechzehn Jahren, oder es gibt einen halben Satz. Die Buchungsmaschine muss das Alter der Gemeinde kennen, nicht das, das ein Portal als Kind anbietet.
Zählt der Anreisetag?
Das steht in der Satzung und ist der häufigste Streit an der Rezeption. Manche Orte zählen An- und Abreise als zwei Tage, manche lassen einen davon aus. Versprechen Sie im Inserat nichts, was das Abrechnungsformular der Kurverwaltung anders zählt. Die Gästekarte läuft für die Dauer, die Sie der Gemeinde melden.
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Zuletzt geprüft am 21. Oktober 2026.